1 Einigung auf „Quick Freeze”
Die Ampel-Koalition hat sich im April darauf geeinigt, dass zum Zweck der Auswertung von Telekommunikationsdaten statt der vom EuGH für rechtswidrig befundenen Vorratsdatenspeicherung ein sog. Quick-Freeze-Verfahren zum Einsatz kommen soll. Damit werden künftig Standort- und Verkehrsdaten im Kommunikationsbereich nicht – wie vom Bundesinnenministerium und den Strafverfolgungsbehörden gewünscht – für zumindest eine gewisse Zeit flächendeckend und anlasslos gespeichert, sondern lediglich bei konkretem Verdacht gezielt „eingefroren”, um sie später auswerten zu können.
Die Vorratsdatenspeicherung war erst 2015 in Deutschland neu geregelt worden. Nachdem der EuGH im Jahr 2022 allerdings entschieden hatte, dass eine anlasslose Speicherung aller Verkehrsdaten mit EU-Recht unvereinbar ist, hatte das Bundesverwaltungsgericht 2023 die deutsche Regelung für nicht weiter anwendbar erklärt (vgl. ZAP 2023, 923). In der Folgezeit wurde in Berlin um eine EU-konforme Nachfolgeregelung gestritten, wobei die Union und die Sicherheitsbehörden weiterhin eine massenhafte Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten befürworteten, während FDP und Grüne das „Quick-Freeze-Verfahren” bevorzugten.
Auf letzteres haben sich die Regierungsparteien nun im Rahmen eines umfassenderen Kompromisses, der auch die Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere vier Jahre bis 2029 beinhaltet, geeinigt. Damit können die Ermittlungsbehörden relevante Telekommunikationsdaten (wie z.B. IP-Adressen oder Telefonnummern) umgehend bei den Providern einfrieren lassen, wenn der Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung (z.B. Totschlag oder Mord) besteht. Die damit zusammenhängenden Daten dürfen also dann vorerst nicht mehr gelöscht werden und auch neu anfallende Daten müssen gesichert werden. Wenn sich im Verlauf der weiteren Ermittlungen zeigt, dass die Daten tatsächlich für das Verfahren relevant sind, dürfen die Ermittler in einem zweiten Schritt auf die relevanten Daten zugreifen. Sowohl das Einfrieren als auch die spätere Übermittlung an die Behörden benötigen eine gerichtliche Anordnung.
Überraschenderweise soll die alte, für EU-rechtswidrig erklärte Regelung aus dem Jahr 2015 nicht aufgehoben werden; sie soll quasi als inaktives Recht bestehen bleiben. Beobachter werten diesen Umstand so, dass zumindest eine der an der Einigung beteiligten Parteien die Diskussion um eine anlasslose Speicherung für noch nicht abgeschlossen hält.
Während aus den Reihen der Grünen und der FDP Lob für den gefundenen Weg zu vernehmen war und insbesondere der Umstand begrüßt wurde, dass damit die Bürger nicht unter „Generalverdacht” gestellt würden, kam Kritik aus Kreisen der Union und der Sicherheitsbehörden. So äußerte z.B. das Bundeskriminalamt erhebliche Zweifel an der Praxistauglichkeit des Quick-Freeze-Verfahrens; damit sei etwa die Identifizierung eines noch unbekannten Tatverdächtigen nicht möglich, erklärte die Behörde im April. Der Deutsche Anwaltverein begrüßte das Verfahren hingegen uneingeschränkt: Mit der Kabinettsentscheidung sei das „leidige Thema” der anlasslosen IP-Speicherung endlich vom Tisch, wertete der Verein. Eine solche Massenüberwachung habe keinen Platz im liberalen Rechtsstaat.
[Quellen: BMJ/DAV]
2 Digitaler Bauantrag kommt
Den Bau von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr hatte Bundesbauministerin Klara Geywitz bei Amtsantritt angekündigt. Dieses Ziel hat sich als völlig unrealistisch erwiesen. Verantwortlich dafür ist nicht allein die Politik; vor allem die Pandemie und der Ukraine-Krieg haben zu einem rasanten Anstieg der Baukosten beigetragen. Daneben ist es aber auch die überbordende Bürokratie, die der Bauwirtschaft und den Bauherren zu schaffen machen.
An letzterer zumindest will die Bundesregierung jetzt etwas nachbessern: Mittels Digitalisierung in mehreren Bereichen sollen die Planungsprozesse beschleunigt und Bauwillige entlastet werden. Dies kündigte die Bundesbauministerin im April an. Im Blick hat die Ministerin dabei vor allem den Bauantrag; dieser soll noch in diesem Jahr in elektronischer Form gestellt werden können. Das werde eine große Erleichterung für die Antragsteller, erläuterte die Bauministerin im Digitalausschuss des Deutschen Bundestages. Man habe Mecklenburg-Vorpommern dafür gewinnen können, eine entsprechende digitale Anwendung zu entwickeln, bei der alle Verfahrensschritte elektronisch erfolgen könnten. Nach dem Prinzip „Einer-für-Alle” entwickle das Land derzeit eine Software, die alle Bundesländer nutzen könnten. Zehn Bundesländer hätten sich schon zur Nachnutzung bereit erklärt, so Geywitz weiter. Ihr Ministerium habe die „große Hoffnung”, durch die Digitalisierung Planungsprozesse signifikant zu beschleunigen, etwa durch mehr kollaboratives Arbeiten. Zudem könne man auf personelle Herausforderungen durch den Generationenwechsel, etwa in den Bauämtern, mittels des Einsatzes von künstlicher Intelligenz besser reagieren, betonte sie.
Auch beim Thema Bürgerbeteiligung soll die Digitalisierung helfen: Wenn ein Bebauungsplan derzeit nur zu eingeschrä...