Regierung sieht sich beim Wohnungsbau auf Spur
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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 29. Januar eine differenzierte Bilanz seiner Amtszeit gezogen. Bei der Vorstellung des Jahreswirtschaftsberichts 2025 erklärte Habeck, dass er nur noch ein Mini-Wachstum von 0,3 Prozent erwartet – im Herbst wurde noch mit einem Plus des Bruttoinlandsprodukts von 1,1 Prozent gerechnet. Beim Wohnungsbau geht die Regierung von einer Stabilisierung im laufenden Jahr aus.
Bericht: Wohnungsbau stabilisiert sich 2025
Die Bundesregierung habe die Maßnahmen zur Förderung des Neubaus, für einen verstärkten sozialen Wohnungsbau und für die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei der Finanzierung von Wohnraum ausgebaut, heißt es in dem Papier.
Und wörtlich:
"Die ergriffenen Maßnahmen tragen dazu bei, dass sich die Bauaktivität im Wohnungsbau trotz der schwierigen Rahmenbedingungen und rückläufiger Baugenehmigungen in diesem Jahr stabilisieren dürfte. Der nach wie vor hohe Bauüberhang bietet das Potenzial, trotz zurückgegangener Baugenehmigungen weiterhin die Bautätigkeit zu stützen. Am aktuellen Rand zeigt sich für die Wohnungsbauinvestitionen allmählich Licht am Ende des Tunnels. So haben sich die Finanzierungsbedingungen mittlerweile wieder verbessert und das Neugeschäftsvolumen bei Wohnungsbaukrediten nimmt seit Beginn des Jahres 2024 wieder zu, ebenso wie etwa die Auftragsreichweiten von Unternehmen im Wohnungsbau."
Angesichts weiterhin stagnierender Baugenehmigungen und Auftragseingänge, verringerter Kapazitätsauslastung und historisch noch immer erhöhter Stornierungsraten rechnet die Regierung mit einem Rückgang der Bauinvestitionen im Jahresdurchschnitt 2025 um 0,6 Prozent, der demnach jedoch moderater ausfallen dürfte als 2024.
ZIA: "Jetzt braucht es den großen Wurf"
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) sieht im Jahreswirtschaftsbericht 2025 eine Art Übergabeprotokoll für die nächste Bundesregierung.
Die Autoren schreiben:
"Es ist wichtig, dass weiterhin gezielte angebotspolitische Maßnahmen vorangetrieben werden, die eine kontinuierliche Verbesserung des Investitionsumfelds im Wohnungsbau sicherstellen und die Wirtschaftlichkeit von Bauvorhaben erhöhen. Hier setzt der Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Baugesetzbuchs an. Sie legt einen Fokus auf die erleichterte Schaffung von Wohnraum durch Verfahrensvereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sowie die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. Auch der Regierungsentwurf zum neuen Gebäudetyp E, der die Abweichungen von Normen im Bauvertragsrecht erleichtern, einfaches Bauen ermöglichen und so Baukosten deutlich senken sollte, hat zum Ziel, das Bauen weiter zu beschleunigen. Ergänzt wird diese baupolitische Ausrichtung um Maßnahmen, die die Produktivität in der Bauwirtschaft langfristig und zielgerichtet erhöhen, wie dem Pilotprojekt 'Innovation im Gebäudebereich' und dem Aufbau des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen (LAB)."
"Die vorrangige Aufgabe ist klar: Das Investitionsumfeld für Immobilien und vor allem für den Wohnungsbau muss verbessert werden. Bauen muss sich wieder lohnen", sagte ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan. Eine mutige Novellierung des Baugesetzbuchs gehöre nach der Bundestagswahl am 23. Februar ganz nach oben auf die Tagesordnung. "Einzelne haben uns zwar nach vorne gebracht, die Zeiten sind jedoch so ernst, dass der große Wurf kommen muss. Wir sollten jetzt nach vorne schauen."
Mietpreisbremse: Regierung vs. Wirtschaftsexperten
Die Einschätzungen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) zur Mietpreisbremse sieht die Regierung in ihrem Jahreswirtschaftsbericht kritisch:
Restriktive Regulierungen können zwar prinzipiell auch negative Auswirkungen, wie etwa eine weniger effiziente Nutzung von Wohnraum, haben. Bereits nach aktueller Rechtslage aber sind die Regelungen zu abgesenkten Kappungsgrenzen sowie die Mietpreisbremse befristet. Auch zielen die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze in angespannten Wohnungsmärkten nicht nur auf einzelne Mietverhältnisse, sondern auch auf die Struktur der Städte. Durch die Beschränkung von Mietpreisen bei der Wiedervermietung wird Verdrängung unterbunden, die Existenz sozial durchmischter Quartiere unterstützt und das Risiko für Segregation gesenkt. Zielorientierte Maßnahmen zur Ausweitung des Wohnungsangebots ergreift die Bundesregierung bereits. Die Regulierung der Mieten ist jedoch zusätzlich flankierend solange angezeigt, bis diese Maßnahmen greifen und die Knappheiten am Wohnungsmarkt beseitigt sind.
Der Sachverständigenrat schlug in seinem Jahresgutachten 2024/25 unter anderem vor, dass die Kappungsgrenzen für zulässige Erhöhungen von Bestandsmieten in angespannten Wohnungsmärkten nicht mehr abgesenkt werden und eine restriktive Mietenregulierung generell nur temporär gelten und zwingend mit Maßnahmen zur Erweiterung des Wohnraumangebots einhergehen sollte. Um die Anreize zu stärken, solche Maßnahmen zu ergreifen, sollte die Mietpreisbremse nach 2028 nicht mehr verlängert werden.
Jahreswirtschaftbericht 2025 (Download)
SVR-Jahresgutachten 2024/25 Gesamtausgabe (PDF)
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