Künftig hat jedermann das Recht auf ein Girokonto und Bankkunden bekommen ihr Geld binnen sieben Tagen zurück, sollte ihr Institut insolvent werden. Daneben wird das Recht der Verwertungsgesellschaften für Musik und Literatur auf eine neue Grundlage gestellt. Im Einzelnen:
Banken dürfen künftig niemandem mehr verwehren, ein Girokonto zu eröffnen. Auch Wohnungslose, Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltsstatus (sog. Geduldete) haben Anspruch darauf. Bei diesem "Basiskonto" handelt es sich grundsätzlich um ein Konto auf Guthabenbasis. Banken dürfen nur angemessene Entgelte erheben und die Kündigungsmöglichkeiten des Kreditinstituts sind deutlich eingeschränkt. Das Gesetz ermöglicht es Kontoinhabern zudem, schneller und einfacher zu einem anderen Institut zu wechseln. Geschieht der Kontenwechsel innerhalb des Landes, muss das neue Finanzinstitut die ein- und ausgehenden Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen. Bei grenzüberschreitendem Kontowechsel muss das bisherige das neue Finanzinstitut sowie den Kunden über alle Kontobewegungen informieren.
- Kundenrechte bei Bankinsolvenz
Mit dem neuen Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) hat Deutschland die europäische Einlagensicherungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Diese sieht vor, dass Kunden künftig ihre Einlagen binnen sieben Arbeitstagen zurückerhalten, sollte ihre Bank oder Sparkasse in die Insolvenz gehen; bisher darf dies noch bis zu 20 Tage dauern. Zudem müssen alle Geldinstitute einem Einlagensicherungssystem angehören, auch diejenigen, die bisher einem institutsbezogenen Sicherungssystem wie dem des deutschen Sparkassen- und Giroverbandes oder des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken angeschlossen waren; allerdings eröffnet die EU-Richtlinie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die institutsbezogenen Sicherungssysteme als Einlagensicherungssystem anzuerkennen, falls bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
- Änderungen im Urheberrecht
Mit dem neuen Verwertungsgesellschaften-Gesetz (VGG) werden das bisherige Urheberrechtswahrnehmungsgesetz und die Urheberrechtsschiedsstellenverordnung abgelöst. Neu sind insbesondere Regelungen für die EU-weite Vergabe von Urheberrechten für die Online-Musiklizenzierung. Das Gesetz enthält auch Neuregelungen zur Tariffestsetzung für die Vergütung von Privatkopien; diese Vergütung wird auf Kopiergeräte, Computer oder Festplatten als Kompensation für erlaubnisfreie Privatkopien erhoben.
- Erleichterungen für das Public-Viewing zur Fußball-EM
Durch eine zeitlich begrenzte Lockerung in der Lärmschutz-Verordnung wird der Spielraum der Kommunen erweitert, Public-Viewing während der Dauer der Fußball-Europameisterschaft zuzulassen. Die kommunalen Behörden können im Einzelfall entscheiden, ob sie eine Ausnahme im Sinne der Verordnung genehmigen.
Bereits seit dem 8. Mai ist das überarbeitete "Internationale Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial" in Kraft. Es soll Kernmaterial nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Sabotage und Terroranschläge schützen sowie die radiologischen Folgen bei derartigen Angriffen auf ein Mindestmaß beschränken.
[Quelle: Bundesregierung]