Der Bundestag hat Mitte Mai einer Reihe von Gesetzentwürfen der Bundesregierung zugestimmt, die damit in Kürze in Kraft treten können. Insbesondere beschlossen die Abgeordneten eine weitere Verschärfung des Asylrechts, eine Reform des Waffenrechts sowie mehr Rechte für durch Samenspende gezeugte Kinder. Im Einzelnen:
Durch die geplante Neuregelung wird die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erleichtert. Unter anderem können Asylbewerber ohne Bleibeperspektive verpflichtet werden, länger als bisher in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen; bei Abschiebung werden sie dann direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung zurückgeführt. Auch werden die Regeln für sog. Gefährder geändert. Diese können nun verpflichtet werden, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Zudem erhält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitere Befugnisse zur Feststellung der Identität von Asylsuchenden. Können diese keine gültigen Ausweispapiere vorlegen, soll das Bundesamt die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern verlangen und diese auswerten dürfen.
Mit der Neuregelung soll die Zahl der illegalen Waffen und Munition reduziert werden. Das Gesetz sieht eine auf ein Jahr befristete Strafverzichtsregelung für den illegalen Besitz von Waffen und Munition vor. Dadurch soll ein Anreiz geschaffen werden, Waffen und Munition einer zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle zu überlassen. Gleichzeitig soll das neue Gesetz die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Waffen und Munition anheben. Durch eine im Gesetz enthaltene Besitzstandsregelung dürfen Waffenbesitzer allerdings ihre bereits vorhandenen Sicherheitsbehälter uneingeschränkt weiternutzen.
- Rechte für Kinder von Samenspendern
Wer vermutet, dass er mittels einer Samenspende gezeugt wurde, kann künftig ab dem 16. Geburtstag Auskunft beim zentralen Samenspenderregister beantragen. Dieses Register muss noch beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eingerichtet werden. Aufgenommen werden darin personenbezogene Daten von Spendern und Empfängerinnen einer Samenspende; die Speicherdauer beträgt 110 Jahre. Durch eine Änderung des BGB wird die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft ausgeschlossen; damit werden Ansprüche auf Sorgerecht, Unterhalt oder Erbe verhindert.
- Anspruch auf Hinterbliebenengeld
Wer durch einen Unfall oder eine Straftat einen nahestehenden Menschen verliert, soll künftig eine Entschädigung für sein seelisches Leid verlangen können. Der Anspruch auf das sog. Hinterbliebenengeld richtet sich gegen den Schädiger und soll engen Verwandten, aber auch anderen, dem Getöteten besonders nahestehenden Personen zustehen.
- Transparenzregister für Firmen
Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung sollen Hintermänner verschachtelter Unternehmenskonstruktionen künftig sichtbar werden. In einem neuen "Transparenzregister" werden künftig die wahren Eigentümer von Unternehmen aufgeführt. Voraussetzung für eine Einsicht ist ein "berechtigtes Interesse". Das Gesetz ist Teil der Umsetzung der 4. europäischen Geldwäscherichtlinie, mit der auf die Aufdeckung Hunderttausender anonymer Briefkastenfirmen in Panama reagiert wird.
- Elektronischer Personalausweis
Nachdem in Deutschland die Nutzung der Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises (eID-Funktion) bislang deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, werden nun einige gesetzliche Hürden abgebaut und die bisherigen Anwendungsmöglichkeiten der eID-Funktion erweitert. Insbesondere wird das Verfahren zur Freischaltung verschlankt, und es werden mehr Nutzungsmöglichkeiten der eID-Funktion geschaffen.
Die Extremhochwasser der vergangenen Jahre haben den Gesetzgeber veranlasst, den Kommunen im Bau- und Planungsrecht mehr Möglichkeiten zum Hochwasserschutz an die Hand zu geben. Zudem werden Klageverfahren gegen Hochwasserschutzanlagen beschleunigt und neue Heizölanlagen in Hochwasser-Risikogebieten verboten.
[Quelle: Bundesregierung]