OZG 2.0 Vermittlungsausschuss

Das neue Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0) für mehr digitale Verwaltung ist am 22.3.2024 im Bundesrat gescheitert. Die Bundesregierung hat nun beschlossen, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen.

Das Bundeskabinett hat beschlossen, zur Reform des Onlinezugangsgesetzes den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. «Deutschland braucht eine moderne und digitale Verwaltung. Unser Gesetz ist ein sehr wichtiger Schritt dahin», sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am 10.4.2024 in Berlin. Daher sei es wichtig, jetzt im Vermittlungsausschuss mit den Ländern schnell eine Lösung zu finden. Schließlich gehe es darum, Bürgerinnen und Bürgern den Gang zum Amt zu ersparen und einheitliche digitale Verfahren zu ermöglichen. Außerdem gehe es darum, Unternehmen mit vollständig digitalen Verfahren von viel Bürokratie zu befreien.

Das neue Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0) war am 22.3.2024 im Bundesrat gescheitert.

Ziel des Gesetzentwurfes: Behördliche Verwaltungsleistungen zukünftig digital und ohne Unterschrift anbieten

Ziel des Entwurfs für ein "Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung" ist es, behördliche Verwaltungsleistungen zukünftig auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Das Gesetz soll Strukturen für eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern schaffen und eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglichen. Grundlage für die Kommunikation mit der Verwaltung ist die "BundID", ein zentrales digitales Bürgerkonto, in Verbindung mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) zur Identifikation. Außerdem soll ein schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel und eine digitale Regelung für Unternehmensleistungen eingeführt werden.

Ausstrahlungswirkung soll Mehrfachentwicklung von Software verhindern

Das OZG 2.0 bezieht sich nur auf Bundesverwaltungen. Es soll aber auch auf die Bundesländer und Kommunen ausstrahlen. Vorgesehen ist, dass Bund und Länder in einem gemeinsamen Gremium in den kommenden zwei Jahren Standards entwickeln, die für alle Beteiligten verbindlich sind. Damit soll auch verhindert werden, dass in den Verwaltungen mehrfach Software entwickelt wird, um dasselbe Problem zu lösen.

Nach dem Willen der Ampel-Koalition soll auch die Infrastruktur für ein digitales Bürgerkonto nicht mehrfach angeboten werden, sondern sich auf das zentrale Bundeskonto (Bund-ID) konzentrieren. Bislang bieten auch einzelne Bundesländer digitale Bürgerkonten an.

Union moniert handwerkliche Fehler und Verkennung föderaler Strukturen

Der digitalpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Reinhard Brandl (CSU), warf der Ampel-Koalition damals bei der Erarbeitung des Gesetzes «Unkenntnis der föderalen Ordnung» und handwerkliche Fehler vor.

Der Digitalpolitiker Maximilian Funke-Kaiser (FDP) ließ diese Kritik nicht gelten. Die Ablehnung unionsgeführter Länder im Bundesrat sei «purer Populismus», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. So habe die Union für ihre Ablehnung auch Punkte angeführt, bei denen die Bundesregierung bereits Kompromissbereitschaft signalisiert habe. «Diese Entscheidung gegen unser Schlüsselgesetz zur Verwaltungsdigitalisierung wirkt sich direkt auf die Menschen aus: Lange Schlangen vor den Bürgerbüros und verzögerte Terminvergaben werden dann künftig der Dauerzustand.»


Lesen Sie zu diesem Thema ebenfalls: 

Ampel-Koalition einigt sich auf Gesetzentwurf für Onlinezugangsgesetz 2.0

Bundesrechnungshof kritisiert bisherige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes scharf

dpa; Pressemitteilung Deutscher Landkreistag vom 18.3.2024