Deutschland erhält ein digitales Bürgerkonto
Künftig könnten digitale Anträge deutschlandweit über die «BundID» als zentrales Bürgerkonto gestellt werden, sagte Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Eine Frist zur Umsetzung der Digitalisierungsprojekte vor allem in den Kommunen wurde allerdings nicht festgelegt.
Der Verzicht auf Umsetzungsfristen für die Online-Projekte war bereits nach der Veröffentlichung eines ersten Referentenentwurfs im Januar nicht nur von den Oppositionsparteien kritisiert worden. Er wurde auch von Vertretern der Grünen und der FDP bemängelt.
Innenministerium betont Vorteile des geplanten Pakets
Das Innenministerium dagegen betonte, mit dem neuen OZG werde ein Schwerpunkt darauf gelegt, Verwaltungsabläufe komplett auf digitale Prozesse umzustellen.
Das vorgesehene Paket für die digitale Verwaltung umfasst folgende Punkte:
- BundID als zentrales Bürgerkonto für alle: Der Bund wird zentrale Basisdienste bereitstellen, wie das digitale Bürgerkonto BundID. Deutschlandweit soll sich damit zukünftig identifiziert und Anträge gestellt werden können. Außerdem wird ein digitales Postfach bereitgestellt, über das kommuniziert und Bescheide zugestellt werden können.
- Die „Zettelwirtschaft“ wird endgültig durch die gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips Nachweise für einen Antrag – zum Beispiel eine Geburtsurkunde – können zukünftig auf elektronischem Wege bei den zuständigen Behörden und Registern mit Einverständnis des Antragstellers abgerufen werden.
- Faktische Abschaffung der Schriftform: Durch die Gesetzesänderung können zukünftig alle Leistungen rechtssicher einfach und einheitlich mit der Onlineausweisfunktion des Personalausweises digital beantragt werden; es ist keine händische Unterschrift mehr notwendig.
- Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit von elektronischen Verwaltungsleistungen werden gesetzlich verankert. So wird sichergestellt, dass staatliche Angebote im Internet besser auf die Bedarfe aller Bürgerinnen und Bürger dieses Landes ausgerichtet sind.
- Bessere Beratung bei der Nutzung von digitalen Angeboten durch die Behördenrufnummer 115. Die 115 ist heute in fast allen Bundesländern verfügbar und stellt zukünftig auch ein Beratungsangebot für staatliche Onlinedienste bereit. Dafür werden wichtige datenschutzrechtliche Grundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten geschaffen.
- Flächendeckend digitale Anträge für relevante Verwaltungsleistungen: Es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich Bund, Länder und Kommunen in 2023 und 2024 auf die flächendeckende, medienbruchfreie Digitalisierung von 15 besonders wichtige Verwaltungsleistungen. Darunter fallen z.B. die Ummeldung, das Elterngeld, die Eheschließung, die KfZ-An- und Ummeldung, die Baugenehmigung, der Führerschein und das Wohngeld. Diese Leistungen sollen spätestens 2024 in ganz Deutschland digital beantragt werden können.
Inhalte, die für Unternehmen und andere juristische Personen relevant sind:
- Ein Konto für alle: Die Verwendung des sogenannten Organisationskontos wird verpflichtend für alle öffentliche Stellen, die digitale Verwaltungsleistungen im Portalverbund anbieten. Damit können Unternehmen zukünftig alle Anträge über ihr zentrales Organisationskonto stellen.
- Unternehmensleistungen werden "digital only": Es wird gesetzlich festgehalten, dass spätestens nach Ablauf von fünf Jahren unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen ausschließlich elektronisch angeboten werden sollen, wenn diese der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts dienen.
Kritik der Digitalwirtschaft
Das neue OZG stieß auf heftige Kritik in der Digitalwirtschaft. «Die Bundesregierung verpasst mit den jetzt geplanten Änderungen am Onlinezugangsgesetz die Chance, die Digitalisierung der Verwaltung wirklich konsequent voranzutreiben», sagte der Präsident des Branchenverbandes Bitkom, Achim Berg. «Der vorliegende Gesetzentwurf ist kein OZG 2.0, sondern allenfalls ein OZG 1.1. Der Bund will sich noch einmal fünf Jahre Zeit lassen, bis seine eigenen Verwaltungsleistungen digital abgewickelt werden können.»
BundID seit 2019
Das BundID-Konto gibt es schon seit 2019, es fristete aber jahrelang ein Nischendasein. Erst mit der Auszahlung der Einmalzahlungen für Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler in Höhe von 200 Euro zu ihren gestiegenen Heizkosten in diesem Frühjahr wurde die BundID massenhaft genutzt.
Die BundID soll künftig bundesweit einheitlich genutzt werden. Die Bundesländer mit eigenen ID-Konten wie Bayern und Baden-Württemberg haben nun drei Jahre lang Zeit, sich von ihren Lösungen zu verabschieden. Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt hatten zuvor bereits angekündigt, mit der BundID ihre landeseigenen Servicekonten abzulösen.
Datenschutz und IT-Sicherheit müssen sichergestellt sein
Für die Grünen im Bundestag erklärte die Digitalexpertin Misbah Khan, nun gelte es, den Datenschutz und die IT-Sicherheit in der Verwaltung hochzuhalten. «Insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Cyberangriffe ist die effektive Absicherung unserer staatlichen Infrastrukturen ein Grundpfeiler der wehrhaften Demokratie.» Nur wenn die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürgern im digitalen Staat sicher seien, werde er auf eine gesamtgesellschaftliche Akzeptanz stoßen.
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