Neues Gesetz für digitalen Datenaustausch bei Asylverfahren

Die Bundesregierung hat Mitte Dezember 2024 einen Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Migrationsverwaltung (MDGW) verabschiedet. Sollte das Gesetz in Kraft treten, könnten alle wesentlichen Verfahrensschritte digitalisiert und damit eine Beschleunigung des Asylverfahrens erreicht werden – von der Einreise bis zur Integration oder aber Rückführung der Asylsuchenden.

Ein grundlegendes Gesetz zur Beschleunigung von Asylverfahren ist bereits seit 2023 in Kraft. Ziel des Gesetzes sollte es sein, bessere und schnellere Entscheidungen in den Verfahren herbeizuführen und dadurch Gerichte und Behörden zu entlasten. Asylverfahren sollen beschleunigt, die Rechtsprechung vereinheitlicht und Kapazitäten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) besser genutzt werden, um schnellere und bessere Entscheidungen in Asylverfahren zu ermöglichen. Nun soll dieses Regelwerk durch ein neues Digitalisierungsgesetz mit dem vorläufigen Namen „Digitalisierung der Migrationsverwaltung (MDGW)“ zusätzlich gestärkt werden. 

Bürokratieabbau

Mit dem geplanten neuen Gesetz sollen Verwaltungsprozesse weiter beschleunigt und die Behörden zusätzlich entlastet werden, so das Bundesinnenministerium (BMI). Kernpunkt sei ein verbesserter Datenaustausch zwischen den beteiligten Stellen, insbesondere bei der Identitätsprüfung von Asylbewerbern. Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte, dass der Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt für eine geordnete Migrationsverwaltung sei. Mit ihm könnten durch digitale Verfahren bürokratische Hürden wirksam abgebaut werden.

Zentralisierung in Visadatei

Um das Visumverfahren effizienter zu gestalten, sollen zukünftig alle relevanten Dokumente zentral in der Visadatei des Ausländerzentralregisters abgelegt werden. Dies soll den Behörden Zugriff auf alle benötigten Informationen ermöglichen und vor allem die Ausländerbehörden bei der Ausstellung von Aufenthaltstiteln entlasten. 

Biometrische Daten

Biometrische Daten, die bei der Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels erfasst wurden, sollen künftig bis zu zehn Jahre gespeichert bleiben. Bei einer Verlängerung des Aufenthaltstitels können diese Daten genutzt werden, so dass ein neuer Termin bei der Ausländerbehörde entfällt. Mit dem Gesetz wird zudem die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, im Ausländerzentralregister neben den ausländischen Ausweisdokumenten auch sonstige amtliche und nichtamtliche Dokumente zu speichern, die zur Identifikation der Person geeignet sind. 

Datenaustausch

Auch der Informationsaustausch bei Straf- oder Bußgeldverfahren wird reformiert. Künftig sollen relevante Informationen ausschließlich digital an die zuständigen Ausländerbehörden übermittelt werden. Zudem wird die Erfassung von Informationen zu Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Ausländerzentralregister vorgesehen, um den Datenaustausch zwischen Leistungsbehörden und Ausländerbehörden zu erleichtern.