Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definierte in ihrem Regionalkomitee für Europa auf der 63. Tagung im September 2013 die psychische Gesundheit wie folgt (RC63 Faktenblatt zu psychischer Gesundheit):

Zitat

"Psychische Gesundheit ist ein Zustand des Wohlbefindens, in dem eine Person ihre Fähigkeiten ausschöpft, die normalen Lebensbelastungen zu bewältigen, produktiv zu arbeiten und etwas zu ihrer Gemeinschaft beitragen kann."

Im Gegensatz hierzu kann die psychische Belastung im Sinne einer Fehlbelastung als eine mentale Belastung definiert werden, die aus einem fehlorganisierten oder entgleisten Arbeitsumfeld entsteht und für den Arbeitnehmer die wiederkehrende, anstrengende und zusätzliche Konzentration auf seine vertraglich geschuldete Arbeit bedeutet, ohne der Aufgabenerfüllung zu dienen (Wewers, Psychische Belastung am Arbeitsplatz, § 1 Rn 87).

 

Hinweis:

Im ArbSchG heißt es in § 5 Abs. 3 Nr. 6 zwar lediglich "psychische Belastung". Doch gemeint ist die psychische Fehlbelastung, denn eine Grundmenge an psychischer Belastung dient dem gesunden Menschen als Handlungsanreiz und ist schlichtweg normal und nötig (Joiko/Schmauder/Wolff, Psychische Belastung und Beanspruchung im Berufsleben, S. 2).

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