Der Nachtrunk ist eine "beliebte" Einwendung, wenn der Beschuldigte erst nach Abschluss der Fahrt angetroffen wird. Erfolg verspricht sie freilich nicht immer: So kann eine Nachtrunkbehauptung oftmals durch eine Begleitstoffanalyse oder durch die Entnahme und Auswertung zweier Blutproben überprüft und widerlegt werden (Gübner/Krumm NJW 2007, 2801). Gegebenenfalls wird das Gericht zudem die Plausibilität der Angaben zur Nachtrunkmenge durch einen Sachverständigen überprüfen lassen.

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