Die Zahl der Klagen gegen Eigenbedarfskündigungen im Mietrecht nimmt zu; sie ist in 2017 um 5 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Gleichzeitig sinkt allerdings die Anzahl der Mietrechtsprozesse insgesamt. Das ist das Fazit der im Juni vom Deutschen Mieterbund (DMB) vorgestellten Statistik für das Jahr 2017.

Danach ist der Rechtsberatungsbedarf der Mieterinnen und Mieter in Deutschland unverändert hoch. Rund 1,1 Mio. Rechtsberatungen haben die Juristen der mehr als 300 örtlichen DMB-Mietervereine im Jahr 2017 durchgeführt. 97 % aller Beratungen konnten außergerichtlich erledigt werden, ohne Einschaltung eines Gerichts. Die häufigsten Beratungsthemen waren Betriebskosten (36,6 %), Wohnungsmängel (17,6 %), Mieterhöhung (11,7 %), allgemeine Vertragsangelegenheiten (8,6 %), Mietkaution (6,1 %), Vermieterkündigung (5,5 %), Schönheitsreparaturen (4,8 %) und Modernisierung (4,2 %).

Die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht ist auch im Jahr 2017 weiter gesunken: 226.033 Mal stritten sich 2017 Mieter und Vermieter vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr 2016 ging die Zahl der Mietrechtsprozesse damit um 8 % zurück und lag damit so niedrig wie noch nie seit der Wiedervereinigung. Seit 1996 ist das ein Rückgang von mehr als 35 %. Die häufigsten Streitthemen vor den Gerichten waren – abgeleitet aus den Zahlen der DMB-Rechtsschutzversicherung – Vertragsverletzungen (27,4 %), Betriebskosten (19,4 %), Mieterhöhung (16,6 %), Kaution (16,2 %), Eigenbedarf (5,9 %), die fristlose Kündigung (5,5 %) und die Wohnungsmodernisierung (1,8 %).

Der Mieterbund verwies auch darauf, dass es eine erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht gibt: Im Mai hat das Bundesamt für Justiz die Klage des Mietervereins München vor dem OLG München gegen eine Immobilien GmbH im Klageregister öffentlich gemacht. Darin geht es um eine geplante Modernisierung. Noch kurz vor Silvester 2018 hatte der Vermieter Modernisierungsankündigungen verschickt, vermutlich um noch die alte Rechtslage ausnutzen zu können. Die eigentliche Modernisierung selbst sollte dagegen erst nach zwei Jahren beginnen und dann zu drastischen Mieterhöhungen führen. Die vom Gesetz geforderte Mindestzahl von 50 Musterklägern hatte der Mieterverein schon bei Klageeinreichung überschritten.

[Quelle: DMB]

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