Mietrecht: Die häufigsten Streitigkeiten vor Gericht

Mietrechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht nehmen zu, wie Statistiken zeigen. Am häufigsten streiten Vermieter und Mieter um Vertragsverletzungen. Deutlich zugenommen haben Prozesse wegen Mieterhöhungen. Ein Überblick.

Nach jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes haben Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um rund 0,12 Prozent zugenommen: 182.826 Mal haben sich die Mietvertragsparteien vor den Amts- (176.066) und Landgerichten (6.760) in Deutschland gestritten. Zum Vergleich: 182.612 Fälle waren es 2022 und 182.117 Fälle 2021. Auf lange Sicht – seit 1996 mit 351.511 Verfahren – ist die Zahl der Mietrechtsprozesse demnach aber kontinuierlich gesunken.

Eine Differenzierung nach Streitgegenständen macht die Bundesbehörde nicht. Hier liefert die Prozessstatistik 2024 auf Basis der Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes (DMB) einen Überblick.

Mietrechtsprozesse: Ranking der Streitgegenstände

Laut Mieterbund waren im Jahr 2024 Vertragsverletzungen (30,4 Prozent) der häufigste Grund für mietrechtliche Auseinandersetzungen. Hier geht es allgemein um Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, angefangen bei Fragen der Tierhaltung, bis hin zu Problemen im Zusammenhang mit Wohnungsmängeln und Mietminderungen oder Verfahren zur Mietpreisbremse.

Streitigkeiten über Mietererhöhungen belegten 2024 mit 17,4  Prozent den zweiten Platz im aktuellen Ranking und sind im Vergleich zu 2023 (15,5 Prozent) deutlich gestiegen. Mit 16,9 Prozent landeten Unklarheiten bei der Mietkaution am dritthäufigsten vor Gericht. Der Rechtsberatungsklassiker Betriebskosten (15,6 Prozent) war der vierthäufigste Prozessgegenstand und im Vergleich zu 2023 (15,6 Prozent) unverändert. Eigenbedarfskündigungen waren im Jahr 2024 mit 7,2 Prozent Streitgegenstand Nummer fünf.

Eigenbedarf: Häufigster Kündigungsgrund

Werden die Zahlen der DMB Rechtsschutz hochgerechnet auf die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten insgesamt, dann ging es 2023 vor Deutschlands Gerichten 13.163 Mal um den häufigsten Vermieterkündigungsgrund: den Eigenbedarf. Dieser Punkt machte dem Mieterbund zufolge im vergangenen Jahr 7,2 Prozent der Mietrechtsprozesse aus, gefolgt von fristlosen Kündigungen (5,6 Prozent) und ordentlichen Kündigungen (1,6 Prozent).

Verschwindend gering sind Prozesse mit dem Streitgegenstand Modernisierung (0,5 Prozent) oder Schönheitsreparaturen (ebenfalls 0,5 Prozent). Keinem der oben genannten Themen zugeordnet werden konnte nach Zahlen des Mieterbundes 4,3 Prozent (Sonstige) der Streitigkeiten.


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dpa