Die Bundesliga verdankt ihre Beliebtheit und Bekanntheit in erster Linie den Fernsehübertragungen. Paradoxerweise erfolgt für diese Werbung keine Gegenleistung durch die Bundesliga. Vielmehr müssen die öffentlich-rechtlichen Anstalten für die Übertragungsrechte Millionenbeträge zahlen und die aufdringliche Schleichwerbung der Bundesliga akzeptieren. Wie hoch die Zahlungen tatsächlich sind, wird gehütet wie ein Staatsgeheimnis, es sind jedoch mehr als 100 Mio. EUR, die von den öffentlich-rechtlichen Anstalten an die Bundesliga gezahlt werden. Die Übertragungsrechte sind beschränkt auf bestimmte Spiele, zeitlich versetzt und gekürzt.
Aus den Fernsehübertragungen erzielen die Fußballvereine durch Schleichwerbung weitere Millionenbeträge. Allein die Bandenwerbung – gegenüber den Fernsehkameras – bringt jährlich mehrere Millionen Euro ein. Interviews mit Fußballspielern und Trainern finden stets vor einer Wand mit den Logos der Firmen statt, welche den jeweiligen Verein sponsern. Auf dem Tisch stehen Getränkeflaschen mit Etikett zur Kamera, ergänzt durch Teleprompter, die wechselnde Werbung ausstrahlen.
Die monatliche Grundgebühr von 18,36 EUR ist eine Zwangsgebühr, die von jedem Haushalt zu zahlen ist, unabhängig davon, ob und inwieweit ein Fernsehanschluss besteht. Mit diesen Gebühren werden – zumindest mittelbar – die Millionengehälter von Balltretern und ihren Übungsleitern finanziert. Sind derartige Zahlungen mit dem Auftrag von öffentlich-rechtlichen Anstalten vereinbar?
Angesichts der Vielzahl von Privatsendern sollte es jenen auch überlassen werden, die Übertragungsrechte zu erwerben und entsprechend hohe Zahlungen zu leisten. Die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten haben immer noch den größten Verbreitungsgrad, sodass Werbekunden durchaus daran interessiert sind, auch in den Sendungen von ARD und ZDF präsent zu sein. Geschähe dies nicht mehr, würden entweder die Zahlungen für Werbungen reduziert oder – was zu wünschen oder zu erwarten ist – Werbekunden drängten darauf, dass sie auch weiterhin bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten werben können.
Noch kritischer zu betrachten sind die Zahlungen von ARD und ZDF an die FIFA. Für die Übertragungsrechte der Weltmeisterschaften in Russland und Katar haben diese beiden Fernsehanstalten mehr als 400 Mio. EUR an die FIFA gezahlt. Die FIFA wird in den USA als korrupte und kriminelle Vereinigung identifiziert (Racketeer Influenced and Corrupt Organization). Wenn dieser Vorwurf zutreffend ist, würden Zahlungen an die FIFA sogar strafrechtlich relevant sein, da die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung gem. § 129 Abs. 1 StGB strafbar ist.
ZAP F., S. 601–601
Rechtsanwalt Hubert W. van Bühren, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln