Das Bundesjustiz- und Verbraucherministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Stellungnahme versandt. Mit diesem Entwurf soll die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, die Neutralität gerichtlich beigezogener Sachverständiger zu gewährleisten und in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich zu verbessern, umgesetzt werden. Die Änderungen in der ZPO werden über Verweisungen in den §§ 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG, 98 VwGO, 82 FGO und 118 Abs. 1 S. 1 SGG auch auf die Fachgerichtsbarkeiten erstreckt.

Außerdem sieht der Entwurf eine mit dem Sachverständigenrecht nicht in Zusammenhang stehende Änderung des Anschlussbeschwerderechts in Ehescheidungsverfahren in § 145 FamFG vor. Damit sollen falsche Rechtskraftzeugnisse aufgrund fehlerhafter oder unterbliebener Bekanntmachungen an einen Versorgungsträger künftig vermieden werden. Bereits im vergangenen Jahr ist versucht worden, diese Änderung einzuführen. Die Bundesrechtsanwaltskammer hatte sich in einer Stellungnahme ausdrücklich dagegen ausgesprochen, da der Schutzzweck des Verbundprinzips erheblich ausgehöhlt würde, um die Folgen von Verfahrensfehlern der Gerichte bei der Abwicklung eines Ehescheidungsverfahrens abzumildern. Der Bundestag hatte diese Änderung sodann einstweilen zurückgestellt.

[Quelle: BRAK]

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