Im Juli ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Eltern haben für neugeborene Kinder jetzt mehr Wahlfreiheit beim Elterngeld und die Altersbezüge für Rentner steigen deutlich. Für Elektroautos gibt es Vorteile beim Parken und für Schuldner gelten höhere Pfändungsfreigrenzen. Im Einzelnen:
Seit dem 1. Juli gibt es das neue Elterngeld Plus. Die neue Förderung, die ergänzend neben das bisherige Elterngeld tritt, soll Eltern, deren Kinder ab diesem Datum geboren werden, mehr Wahlfreiheit geben. Sie können Teilzeitarbeit und Elterngeld nun besser kombinieren und den Bezug des Elterngeldes auf einen doppelt so langen Zeitraum wie bisher ausdehnen (vgl. bereits ZAP Anwaltsmagazin 20/2014, S. 1100).
- Erhöhung der Rentenleistungen
Mit dem 1. Juli sind die Zahlungen aus der Rentenkasse in den neuen Bundesländern um 2,5 %, in den alten Bundesländern um 2,1 % gestiegen. Der neue Rentenwert beträgt – in Euro pro Entgeltpunkt – in den alten Ländern 29,21 EUR, für die neuen Länder steigt dieser Wert auf 27,05 EUR. Damit klettert das Rentenniveau in den neuen Ländern von 92,2 % auf 92,6 % des Westwerts.
- Tarifeinheit in den Betrieben
Am 10. Juli ist das Tarifeinheitsgesetz in Kraft getreten. Mit ihm soll zum Prinzip "Ein Betrieb – ein Tarifvertrag" zurückgekehrt werden. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, gilt künftig nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb. Mehrere kleinere Gewerkschaften haben bereits unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes Verfassungsbeschwerde erhoben.
Mit der Änderung des Bundesfernstraßen-Mautgesetzes wurde die Lkw-Maut zum 1. Juli auf weitere rund 1.100 Kilometer autobahnähnliche vierspurige Bundesstraßen ausgeweitet. Eine Karte der Bundesstraßen, die seit dem 1. Juli mautpflichtig sind, hat das Bundesverkehrsministerium unter http://www.bmvi.de/mautkarte-bundesstrassen veröffentlicht.
Bereits am 20. Juni in Kraft getreten ist das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung staatsgefährdender Gewalttaten. Es stellt das Reisen und den Versuch einer Reise in terroristischer Absicht unter Strafe. Strafrechtlich relevant sind damit künftig Reisen in solche Länder, in denen Terroristen ausgebildet werden. Flankiert werden diese Regelungen durch Änderungen im Personalausweisgesetz, die den Entzug bzw. die Ungültigerklärung von Reisepass und Personalausweis ermöglichen und die Einführung eines Ersatzpersonalausweises vorsehen. Damit wird die sog. Foreign Terrorist Fighters-Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2014 umgesetzt.
- Sonderrechte für Elektroautos
Das bereits am 12. Juni in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz (EmoG) führt Sonderrechte für Elektrofahrzeuge ein. Für diese dürfen die Länder künftig besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum reservieren, Parkgebühren reduzieren oder erlassen und Elektrofahrzeuge von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen ausnehmen, die z.B. aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen bestehen.
- Neue Pfändungsfreigrenzen
Künftig beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1073,88 EUR (bisher: 1045,04 EUR). Der Betrag erhöht sich bei gesetzlichen Unterhaltspflichten um monatlich 404,16 EUR für die erste und um monatlich weitere 225,17 EUR für die zweite bis fünfte Person (s. dazu bereits ZAP Anwaltsmagazin 10/2015, S. 510).
- Förderung von energieeffizienten Nichtwohngebäuden
Seit dem 1. Juli fördert die KfW Bankengruppe im Auftrag des BMWi verstärkt die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Nichtwohngebäuden aus Mitteln des CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Unternehmen und Kommunen sollen so von niedrigen Zinsen sowie von Tilgungszuschüssen profitieren können, wenn sie ihre Gebäude auf das Niveau eines sog. KfW-Effizienzhauses modernisieren oder einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik umsetzen.
[Quelle: Bundesregierung]