Etwa 19 % der deutschen Anwältinnen und Anwälte geht einem Zweitberuf nach, wie eine Studie des Soldan Instituts unter rund 1.600 Kollegen ergeben hat. Danach konzentriert sich zwar der Großteil der Berufsträger ausschließlich auf den Anwaltsberuf – 81 % der Befragten gaben an, keine Nebentätigkeit auszuüben. Aber immerhin 9 % üben einen komplementären Zweitberuf aus, d.h. eine Nebentätigkeit als Steuerberater, Mediator, Wirtschaftsprüfer oder Notar, und weitere 10 % einen nicht-juristischen Zweitberuf.

Ein interessanter Befund ist, dass unter den Anwälten, die eine Nebentätigkeit ausüben, Einzelkanzleibetreiber überwiegen: So üben 24 % der Anwälte aus Einzelkanzleien eine weitere berufliche Tätigkeit aus – gegenüber 16 % der Anwälte aus anderen Kanzleitypen –, einen nicht juristischen Zweitberuf 15 % – gegenüber 6 bis 8 % bei den anderen Kanzleitypen. In Kanzleien mit zwei bis fünf Anwälten gehen 18 % der Berufsträger einer Nebentätigkeit nach, in Kanzleien mit sechs und mehr Anwälten 17 %.

Betrachtet man die Nebentätigkeiten unter dem Blickwinkel der jeweiligen Kanzleiumsätze, ergibt sich, dass der Anteil an Anwälten, die einer weiteren beruflichen Tätigkeit nachgehen, am geringsten ist, wenn diese einen persönlichen Umsatz von 100.000 bis unter 200.000 EUR haben – bei einem höheren Verdienst steigen die Werte wieder leicht an. Nicht-juristische Zweitberufe überwiegen deutlich bei Anwälten, die einen Umsatz unter 50.000 EUR erzielen.

[Quelle: DAV]

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