(OLG München, Beschl. v. 2.6.2017 – 8 St (K) 1/17) • Staatsschutzsachen sind nicht generell „besonders schwierig“ i.S.d. § 51 Abs. 1 RVG. Zum Begriff der Zumutbarkeit i.S.d. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG.
ZAP EN-Nr. 464/2017
ZAP F. 1, S. 742–742
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