1 Petitionsausschuss unterstützt Verbesserungen bei rechtlicher Betreuung
Der Petitionsausschuss des Bundestags setzt sich für Änderungen im Betreuungsrecht ein, um die Qualität der rechtlichen Betreuung zu verbessern. Während einer Sitzung des Ausschusses Anfang Juni wurde mit den Stimmen aller Fraktionen eine dahingehende Beschlussempfehlung an den Bundestag verabschiedet. Der Petent hatte u.a. angeregt, das Betreuungsgesetz um die Forderung des regelmäßigen Nachweises der Eignung und der Kompetenz in der Pflichterfüllung der Betreuer zu erweitern. Zur Begründung wird angeführt, dass Betreuer für die von ihnen Betreuten eine herausragend wichtige Aufgabe übernehmen würden. Nach geltendem Recht werde aber die Eignung eines bestellten Betreuers lediglich im Zusammenhang mit seiner Bestellung überprüft.
In seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf § 1897 BGB, wonach das Betreuungsgericht vor Bestellung eines Betreuers dessen Eignung zu prüfen habe. Im Hinblick auf die Vielgestaltigkeit der Betreuungsanlässe und der Unterschiedlichkeit der Betreuten habe der Gesetzgeber darauf verzichtet, bestimmte formelle Qualifikationsanforderungen festzulegen. Dadurch werde dem Betreuungsgericht ein möglichst großer Spielraum eingeräumt, für den einzelnen Betreuten den passenden Betreuer zu finden, heißt es in der Vorlage.
Das zuständige Gericht könne den Betreuer durch geeignete Ge- und Verbote, erforderlichenfalls auch durch Androhung von Zwangsgeld, zu pflichtgemäßen Handeln anhalten, wenn es dazu Anlass sehe. Es könne den Betreuer auch entlassen, wenn seine Eignung nicht mehr gewährleistet ist, heißt es in der Beschlussempfehlung. Darin werden noch weitere gesetzliche Verpflichtungen der Betreuer aufgeführt, wie etwa die jährliche Berichtspflicht über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten gegenüber dem Betreuungsgericht. Nach Auffassung des Petitionsausschusses ermöglichen es diese Instrumente dem Betreuungsgericht, die Ausübung der Betreuung durch den Betreuer auch laufend zu beaufsichtigen und zu kontrollieren.
Trotz dieser bereits bestehenden Aufsichtsbefugnisse der Gerichte seien im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien weitere strukturelle Verbesserungen bei der rechtlichen Betreuung geplant, schreiben die Parlamentarier. Dazu sei auch bereits ein Forschungsvorhaben durchgeführt worden. Nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz würden die notwendigen Gesetzesänderungen im Betreuungsrecht in einem interdisziplinären und partizipativen Diskussionsprozess zu "Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht" vorbereitet, der bis Ende 2019 laufen werde, heißt es in der Beschlussempfehlung. Die vorliegende Eingabe, so der Petitionsausschuss, sei geeignet, in diese Diskussion mit einbezogen zu werden.
[Quelle: Petitionsausschuss]
2 Zahl der Geldwäsche-Verdachtsfälle stark gestiegen
Die Zahl der Verdachtsfälle auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland ist stark gestiegen. Bei der Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes gingen 2018 fast ein Drittel mehr Meldungen ein als im Jahr zuvor, wie die Financial Intelligence Unit (FIU) Anfang Juli mitteilte. Die FIU ist die zentrale Melde- und Analysestelle, die mit einem multidisziplinären Personalansatz einen Beitrag bei der frühzeitigen Entdeckung und Bekämpfung international operierender Täterorganisationen leistet. Ihr Ziel ist es, Strukturen aufzudecken und finanzielle Mittel zu entziehen.
Dem aktuellen Bericht zufolge stieg die Zahl der bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen in 2018 auf 77.252; dies ist eine Steigerung um 29 % gegenüber dem Vorjahr. Seit dem Jahr 2008 hat sich das jährliche Meldeaufkommen sogar verelffacht. Gründe für den starken Anstieg sind insbesondere die Absenkung der Hemmschwelle für die Abgabe einer Meldung durch die rechtliche Veränderung der vormaligen "Verdachtsanzeige" in eine (gewerberechtliche) Meldeverpflichtung sowie die intensive Sensibilisierung der Verpflichteten, vor allem im Finanzsektor. Dieser ist, wie bereits im Vorjahr, die meldestärkste Gruppe mit über 98 % der eingegangenen Meldungen.
Die Meldungen des Nichtfinanzsektors sind im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls angestiegen (von 398 Meldungen im Jahr 2017 auf 597 im Jahr 2018), dennoch ist die Anzahl der Meldungen dieses Sektors aus Sicht der FIU nach wie vor gering. Die FIU hat daher ihre Anstrengungen verstärkt, die Verpflichteten in Bezug auf Verdachtsmomente für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu sensibilisieren. Insbesondere soll hier der Immobilienbereich stärker in den Blick genommen werden.
Der Leiter der FIU, Christof Schulte, zog anlässlich der Veröffentlichung des Jahresberichts 2018 folgende Bilanz: "Der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung kommt eine große Bedeutung zu. Die FIU nimmt mit ihrer Filterfunktion dabei eine zentrale Rolle ein, sie entlastet die Strafverfolgungsbehörden. Im Laufe des letzten Jahres haben wir die FIU personell und fachlich verstärkt. Wir haben erfolgreich eine elektronische Meldungsplattform eingeführt. Künftig wird die FIU zudem zusätzliche Analysetools einsetzen, um ihre Fi...