Geldwäsche mit Immobilien: Kryptowerte als Herausforderung
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen – Financial Intelligence Unit (FIU) – hat den aktuellen Jahresbericht über ihre Tätigkeit im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt. Im Jahr 2024 wurden 87.731 Analyseberichte an die deutschen Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden übermittelt, das ist ein Plus von rund acht Prozent gegenüber 2023.
Die Zahl der Verdachtsmeldungen ist auf 265.708 gesunken (2023: 322.590). Diese Entwicklung ist auf ein Eckpunktepapier zurückzuführen, das typische, nicht meldepflichtige Sachverhalte systematisch abgrenzt, um das Meldewesen effektiver und effizienter für FIU und Verpflichtete zu machen. Damit wurde eine Trendwende eingeleitet.
Sachverhalte, die keine Meldepflicht nach § 43 Absatz 1 GwG auslösen, haben die FIU und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) im Juni 2023 in einem Eckpunktepapier aufgelistet. |
Kryptobörsen und Wallets: Geldwäsche mit Immobilien
Mehr als 8.700 Verdachtsmeldungen gingen mit Bezug zu Kryptowerten – der Schwerpunkt im Jahresbericht 2024 – bei der FIU ein. Der Anteil am Gesamtaufkommen erreichte damit einen neuen Höchstwert. "Digitale Transaktionen sind längst kein Randphänomen mehr, sondern häufig der Ausgangspunkt komplexer Ermittlungsansätze", schreiben die Autoren.
Im Verlauf der Analyse ließ sich ein Muster erkennen: Die Beteiligten leiteten Anlegergelder über Kryptobörsen auf private Wallets* weiter und von dort auf Bankkonten – zur Finanzierung persönlicher Ausgaben, darunter Immobilien – ein klassischer Geldwäschekreislauf. Die Plattform, über die die Gelder ursprünglich eingeworben wurden, war zu diesem Zeitpunkt längst nicht mehr aktiv. Die kryptobasierten Transaktionen hinterließen jedoch digitale Spuren, die ausgewertet werden konnten.
Bitcoin war 2024 der mit Abstand am häufigsten genannte Kryptowert in Verdachtsmeldungen. Es folgen Ethereum, XRP (Ripple), Tether und Litecoin. Auch der Hype um Non-Fungible Token (NFT) mit schwer nachvollziehbaren Eigentümerstrukturen schaffen Chancen, mit Immobilien Geld zu waschen.
*Digitale Geldbörse zur sicheren Verwaltung kryptografischer Schlüssel, mit denen Transaktionen über Kryptowerte auf der Blockchain autorisiert werden. Wallets dienen dem Empfang, der Verwaltung und der Autorisierung von Transaktionen mit Tokens.
Zum Financial Intelligence Unit Jahresbericht 2024
Notare: Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz
Im Jahr 2024 hat sich die Anzahl der bei der FIU neuregistrierten Verpflichteten im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdreifacht, berichtet die Anti-Geldwäsche-Einheit weiter. Grund dafür sei insbesondere die seit dem 1.1.2024 verpflichtende Registrierung (§ 45 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 59 Absatz 6 Satz 1 GwG), die zu einem überproportional hohen Anstieg an Registrierungsanträgen geführt habe.
Nach dem Geldwäschegesetz müssen unter anderem Notare bei Immobiliengeschäften zu bestimmten Sachverhalten Meldungen an die FIU machen und sich unabhängig von der Abgabe einer Meldung registrieren lassen.
Die Registrierung erfolgt elektronisch über das Meldeportal "goAML Web". AML steht für Anti-Money Laundering System.
Geldwäschebekämpfung: Kryptoanbieter im Visier
Die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) hat am 1.7.2025 in Frankfurt am Main die Arbeit offiziell aufgenommen. Die EU-Institution soll als Koordinierungsstelle für die Zusammenarbeit der EU-FIUs fungieren. Die FIU Deutschland war im Berichtsjahr 2024 in wesentliche Fachformate zur Vorbereitung der neuen EU-Behörde eingebunden und prüft darüber hinaus, wie sich bestehende nationale Analyseprozesse auf künftige europäische Leitlinien ausrichten lassen.
Kryptoanbieter und deren Aufsicht werden laut AMLA "einen zentralen Platz" im Arbeitsprogramm 2025 einnehmen.
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