CSRD-Berichtspflicht: EU haut Deutschland auf die Finger
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union (EU) bringt neue Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch von Immobilienunternehmen mit sich. Die CSR-Richtlinie hätte bis zum 6.7.2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der deutsche Gesetzgeber hat die Frist gerissen.
Die EU-Kommission hat am 26.9.2024 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und Warnschreiben verschickt – insgesamt sind 17 Mitgliedstaaten im Verzug. Bis zum 26. November ist noch Zeit, zu antworten und die Umsetzung abzuschließen. In Deutschland liegt der Vorgang noch zur weiteren Beratung im Rechtsausschuss.
Die CSR-Richtlinie trat am 5.1.2023 in Kraft. Ziel ist es, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen und verbindliche Berichtstandards auf EU-Ebene einzuführen.
CSRD: Berichtspflichtige Unternehmen
Bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse in der EU müssen bereits seit einigen Jahren über Nachhaltigkeit Bericht erstatten. Dies regelt die seit 2014 geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD).
Die CSRD wird die NFRD erweitern und den Anwendungsbereich ausweiten. Betroffen sind die folgenden Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften mit ausschließlich haftungsbeschränkten Gesellschaftern:
- im bilanzrechtlichen Sinne große Unternehmen,
- im bilanzrechtlichen Sinne kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die kapitalmarktorientiert sind,
- Drittstaatenunternehmen mit 150 Millionen Euro Umsatz in der EU, deren Tochterunternehmen die vorstehenden Größenkriterien erfüllen oder deren Zweigniederlassungen mehr als 40 Millionen Euro Umsatz erreichen.
Kleinstunternehmen sind vom Anwendungsbereich ausgenommen.
Anforderungen an die CSRD-Berichtspflicht
Die Berichtsanforderungen der CSRD werden für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1.1.2024 zunächst für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen gelten, der dann schrittweise erweitert wird:
- für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2024: Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern,
- für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2025: alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen,
- für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2026: kapitalmarktorientierte KMU. Sie haben die Möglichkeit zum Aufschubs bis 2028.
"Ohne eine vollständige Umsetzung kann die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU nicht harmonisiert werden", wie die EU-Kommission in einer Mitteilung schreibt.
CSRD-Überblick der Bundesregierung
CSRD-Berichtspflicht: Deutschland muss handeln
Erhält die Kommission bis zum Stichtag 26.11.2024 keine zufriedenstellende Antwort, kann sie die nächste Stufe des Verfahrens starten und eine begründete Stellungnahme von der deutschen Regierung verlangen.
Die Bundesregierung hat im September 2024 den Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in den Bundestag eingebracht.
Am 16.10.2024 fand im Rechtsausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung statt. Seitdem hängt das CSRD-Umsetzungsgesetz fest.
Anhörung zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung (16.10.2024)
Stellungnahme des Bundesrates zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie (27.9.2024)
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie (Stand 9.9.2024)
Download-Tipp: Nachhaltigkeitsberichterstattung Im kostenlosen Haufe-Whitepaper erfahren Sie, was die neue CSRD-Berichtspflicht bedeutet und welche Daten erforderlich sind. Hier geht es zum Download. |
Das könnte Sie auch interessieren:
Immobilienunternehmen in der CSRD-Berichtspflicht
-
Grundsteuer: Wie teuer wird es 2025 für Wohneigentümer?
5.573
-
Mindesttemperatur: Was Vermieter rechtlich beachten müssen
4.351
-
Sonder-AfA für den Neubau wird angepasst
4.1276
-
Hydraulischer Abgleich: Neue Fristen für Vermieter
2.960
-
Mehrfamilienhaus: Videoüberwachung – das ist erlaubt
2.765
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
2.323
-
CO2-Abgabe soll stärker steigen: Was auf Vermieter zukommt
2.0117
-
Energetische Sanierung: Steuerliche Förderung angepasst
1.364
-
Was darf in die Garage und was nicht? Wo Bußgelder drohen
1.247
-
CSRD-Berichtspflicht: EU haut Deutschland auf die Finger
1.070
-
Gesetze, Fristen, Dauerbrenner: Das kommt 2025
17.12.2024
-
Scout24-Übernahme von Bulwiengesa ist fix
17.12.2024
-
Jahresrückblick: Immobilien-Highlights und Miseren
17.12.2024
-
Immobilienbranche: Keine Zukunft ohne Techies
17.12.2024
-
Smart-Meter-Rollout: Pflichten ab Januar 2025
17.12.2024
-
Zu scharf: Neues Mietgesetz sorgt für Wirbel
16.12.2024
-
Jeder dritte Deutsche wohnt unter der Mietpreisbremse
13.12.20241
-
EZB senkt Leitzins zum vierten Mal – gut für Kredite
12.12.2024
-
Staatlicher Wohnungsbau in Bayern: Eine Holding soll's richten
12.12.2024
-
Verlängerte Mietpreisbremse: "Verfassungsbruch mit Ansage"?
11.12.2024