Im Juni ist der bisherige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Paulus nach 12-jähriger Amtszeit aus dem Dienst geschieden. Prof. Paulus war Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Georg-August-Universität Göttingen, bevor er im Jahr 2010 an das Bundesverfassungsgericht berufen wurde. Dort war er u.a. zuständig für das Recht des geistigen Eigentums, die Kunstfreiheit, das Glücksspielrecht, das Recht der nichtsteuerlichen Abgaben und der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern. Paulus hat eine Reihe von bedeutenden Senatsverfahren als Berichterstatter vorbereitet. Nur beispielhaft seien aufgeführt die Entscheidungen zur Vergütungsanpassung im Urheberrecht, zum degressiven Zweitwohnungsteuertarif, zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge, zur Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung, zu landesrechtlichen Einschränkungen für Spielhallen, zur Erhebung des Rundfunkbeitrags für die Erstwohnung und im nicht privaten Bereich, zur erweiterten Datennutzung nach dem Antiterrordateigesetz und zur Festsetzungsverjährung bei Erschließungsbeiträgen. Von 2018 bis 2021 war Prof. Paulus zudem Vorsitzender und ist seitdem stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission.
Seine Nachfolge im Ersten Senat hat Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff angetreten, der zuvor den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Recht der Umwelt, Technik und Information an der Universität Bayreuth innehatte.
Auf dem diesjährigen Deutschen Anwaltstag in Hamburg (s. dazu auch oben S. 704) sind Ministerialdirektorin a.D. Marie Luise Graf-Schlicker und Prof. Dr. Martin Henssler mit dem Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft ausgezeichnet worden. Sie hätten sich um die Anwaltschaft verdient gemacht, hieß es bei der Auszeichnung. Marie Luise Graf-Schlicker war als Ministerialdirektorin im Bundesjustizministerium für zahlreiche Themen zuständig, die auch die Anwaltschaft betreffen. Hierbei habe sie auch immer die Anwendung der Gesetze etwa durch die Anwaltschaft im Kopf gehabt, hieß es bei der Laudatio. Prof. Dr. Martin Henssler ist geschäftsführender Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln und u.a. langjähriger Mitherausgeber unserer Zeitschrift für die Anwaltspraxis – ZAP. Zusammen mit seinem Team gestaltet er seit nunmehr über 30 Jahren das Anwaltsrecht; hervorgehoben wurde u.a. die letzte große BRAO-Reform, die maßgeblich auf Hensslers Vorarbeiten beruht. Die anwaltsrechtliche Wissenschaft sei von seinem Institut begründet worden und werde bis heute von ihm maßgeblich gestaltet, hieß es bei der Preisverleihung.
[Quelle: DAV]
Hinweis:
beA-Review 2022: Ihre Fragen – unsere Antworten!
Bereits zum Start der aktiven Nutzungspflicht des beA zum 1.1.2022 hatten wir Sie dazu aufgerufen, uns Ihre Fragen zu schicken. Unsere Expertin Ilona Cosack hat ausgewählte Leserfragen für Sie in unserer sechsteiligen Podcast-Reihe unter https://anwaltspraxis-magazin.de/beA-Ihre-Fragen-unsere-Antworten sowie im ePaper zum Podcast unter https://bibliothek.anwaltspraxis-wissen.de/#doc/67181/1 beantwortet.
Nach rund einem halben Jahr aktiver Nutzungspflicht ist es an der Zeit, nach einem Zwischenstand zu fragen:
Wie läuft es bei Ihnen? Sind Sie inzwischen zu routinierten Profis in Sachen beA geworden? Oder ist nicht immer alles rund gelaufen bei der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten?
Schicken Sie uns Ihre aktuellen Fragen oder auch Ihre Erfahrungen mit den Gerichten rund um die aktive Nutzungspflicht des beA bitte bis zum 1.9.2022 an bea@zap-verlag.de.
Unsere beA-Expertin Ilona Cosack wird neben einer Auswertung wichtiger beA-Rechtsprechung wieder eine Auswahl Ihrer Fragen kostenlos auf www.anwaltspraxis-magazin.de für Sie beantworten.
Und Sie dürfen sich freuen: Die nächste Podcast-Reihe zum beA steht damit auch in den Startlöchern!
ZAP F., S. 701–710