Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Marco Buschmann haben Ende Juni gemeinsam die Eckpunkte für ein neues Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt. Das Gesetz soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das als veraltet gilt und vom BVerfG bereits mehrfach und in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde. Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die geplante Reform kommt auch den Empfehlungen nationaler und internationaler Gremien nach, die sich insgesamt für eine stärker durch Selbstbestimmung geprägte Regelung des Geschlechtseintrages für trans- und intergeschlechtliche Menschen ausgesprochen haben.
Durch das Selbstbestimmungsgesetz soll es erstmals eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrags geben. Durch eine Erklärung vor dem Standesamt soll eine Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen möglich werden. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen somit nach dem Selbstbestimmungsgesetz nicht länger erforderlich sein. Das geplante neue Gesetz bezieht sich ausschließlich auf die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen. Wenn eine Person neben der Personenstandsänderung auch körperliche geschlechtsangleichende Maßnahmen anstrebt, soll dies wie bisher auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden werden.
Bundesfamilienministerin Paus erläuterte bei der Vorstellung der Eckpunkte: "Das Transsexuellengesetz stammt aus dem Jahr 1980 und ist für die Betroffenen entwürdigend. Wir werden es nun endlich abschaffen und durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Heute ist daher ein guter Tag für die Freiheit und für die Vielfalt in unserem Land. Das Selbstbestimmungsgesetz wird das Leben für transgeschlechtliche Menschen verbessern und geschlechtliche Vielfalt anerkennen." Bundesjustizminister Buschmann ergänzte: "Nicht alle Menschen identifizieren sich mit dem Geschlecht, das beim Standesamt für sie eingetragen ist. Das ist Teil der Vielfalt des Lebens. Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Die Schaffung eines neuen Selbstbestimmungsgesetzes ist deshalb überfällig."
[Quelle: BMJ]