Man unterscheidet im Zivil- wie auch im Arbeitsgerichtsprozess verschiedene Klagearten, insb. Feststellungsklagen, Leistungsklagen und Gestaltungsklagen. Innerhalb dieser groben Einteilung existieren allerdings in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreiten einige Besonderheiten, die nachfolgend näher betrachtet werden sollen.

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