Im Rahmen der Reform des Verfahrens für geringfügige Forderungen (sog. Small Claims) hat der Rechtsausschuss des EU-Parlaments am 14. Juli den in den sog. Trilogverhandlungen gefundenen Kompromiss angenommen. Die zentrale Änderung ist die Erhöhung der Streitwertobergrenze von 2.000 EUR auf 5.000 EUR. Die EU-Kommission und auch der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hatten ursprünglich eine Erhöhung auf bis zu 10.000 EUR gefordert.

Dagegen gab es viel Widerstand, u.a. auch seitens der deutschen Anwaltschaft. Sie hatte argumentiert, dass man bei 10.000 EUR nicht mehr von einer geringfügigen Forderung sprechen könne. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Bruttoeinkommen in der EU gehe es bei einem solchen Betrag vielmehr um einen bis zu 30fachen Monatsverdienst (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 1/2015, S. 9).

Der nun gefundene Kompromiss muss nun noch durch das Plenum des EU-Parlaments sowie durch den Rat bestätigt werden.

[Quellen: DAV/BRAK]

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