1 Neuregelungen im August
In den letzten Wochen sind wieder einige Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend die Bereiche Arbeit und Soziales, daneben aber auch das Bildungs- und das Ausländerrecht. Im Einzelnen:
- Arbeitsrecht/Arbeitsschutz
Schutz vor UV-Strahlung: Mit einer Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sollen Gesundheitsgefährdungen durch schädliche UV-Strahlung minimiert werden. Beschäftigte, die intensiver Sonnenstrahlung ausgesetzt sind, haben seit dem 18. Juli Anspruch darauf, vom Betriebsarzt über ihre individuellen Gesundheitsrisiken beraten und aufgeklärt zu werden. Darüber hinaus sieht die Verordnung Schutzmaßnahmen wie Sonnensegel oder die Verlagerung von Arbeitszeiten vor.
Arbeitsmarkt: Mit dem neuen Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch erhält der Zoll mehr Befugnisse und kann auch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen. Das Gesetz ist bereits am 18. Juli in Kraft getreten.
Starke-Familien-Gesetz: Mit höherem Kinderzuschlag und mehr Leistungen für Bildung soll Kinderarmut stärker bekämpft werden, gerade auch mit Blick auf die Situation von Alleinerziehenden. Das in Teilen bereits am 1. Juli in Kraft getretene Starke-Familien-Gesetz (StaFamG) umfasst deshalb eine Reform des Kinderzuschlags sowie Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. So steigt der Betrag für die Ausstattung mit Schulbedarf von 100 EUR auf 150 EUR pro Schuljahr. Eigenanteile beim Schulessen und der Schülerbeförderung entfallen. Anträge auf Nachhilfe oder Schulausflüge sind künftig einfacher zu beantragen.
Gute-Kita-Gesetz: Die finanziellen Beiträge der Eltern sind ab dem im August beginnenden Kita-Jahr nach sozialen Kriterien gestaffelt. Das gab es bisher nur in einigen Bundesländern, nun gilt es bundesweit. Außerdem zahlen Familien, die Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten, überhaupt keine Kitabeiträge mehr für ihre Kinder.
BAföG: BAföG-Geförderte erhalten künftig deutlich mehr Geld. Auch der Kreis der Anspruchsberechtigten ist erweitert worden. Die Bedarfssätze steigen in zwei Stufen zum Schuljahres- bzw. zum Wintersemesterbeginn 2019 und 2020. Der Förderhöchstbetrag steigt von bisher 735 EUR auf 861 EUR im Jahr 2020. Daneben wurden die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung angehoben. Um die Gruppe der Förderberechtigten zu vergrößern, wird der Freibetrag für das Einkommen der Eltern angehoben: Bis 2021 steigt er in drei Stufen um insgesamt 16 %. Gelockert wurden auch die Rückzahlungskonditionen, indem u.a. diejenigen, die ihr anteiliges BAFöG-Darlehen trotz aller Bemühungen auch nach 20 Jahren nicht zurückzahlen können, von ihrer Restschuld befreit werden.
Ausbildungsbeihilfe: Zum Start des Ausbildungsjahres am 1. August ist die Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende angehoben worden. Der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen erhöht sich von derzeit 622 EUR auf 716 EUR monatlich. Auch das Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderung ist gestiegen.
Wohnsitzverpflichtung: Mit dem bereits am 12. Juli in Kraft getretenen Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes wird die schon durch das Integrationsgesetz aus dem Jahr 2016 geschaffene Wohnsitzregelung für schutzberechtigte Ausländer entfristet. Damit gilt die Regelung nun dauerhaft, wonach Schutzberechtigte grds. verpflichtet sind, für drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Einräumung des Schutzstatus ihren Wohnsitz in dem Bundesland zu nehmen, in das sie im Rahmen des Asylverfahrens verteilt worden sind. Zudem haben die Behörden die Möglichkeit, die Wohnsitznahme in einer bestimmten Kommune anzuordnen oder Zuzugsbeschränkungen für einzelne Kommunen zu erlassen.
Beschäftigungsförderung: Am 1. August ist das neue Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz in Kraft getreten. Mit ihm haben Geflüchtete jetzt schneller Zugang zu Integrations- und Sprachkursen. Außerdem erleichtert ihnen das Gesetz den Einstieg in die Berufsausbildung. Ziel ist es, Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
[Quelle: Bundesregierung]
2 Social Media-Urteil des EuGH sorgt für Beratungsbedarf
Das jüngste Urteil des EuGH betreffend die sog. Facebook-„Like-Buttons” könnte Anwälten demnächst zusätzliche Mandanten verschaffen. Momentan sorgt die Entscheidung vom 29.7.2019 (Az. C-40/17) nämlich für einiges Kopfzerbrechen bei zahlreichen Webseiten-Betreibern, die einen solchen Button in ihre Internetauftritte eingebunden haben.
Der EuGH hat auf Vorlage des OLG Düsseldorf entschieden, dass die Webseitenbetreiber, deren Webseite einen solchen Like-Button aufweisen, gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen können, wenn sie ihre Besucher nicht über die mit diesem Button verbundene Übertragung personenbezogener Daten an Facebook aufklären. Diese Datenübertragung ist bereits seit vielen Jahren ein Zankapfel zwischen Datenschützern und den Digitalkonzernen, die gerne so viele Daten wie möglich von den Internetbenutzern erhalten möchten. So übermitteln derartige Webseiten-Plugins zahlreiche Informationen übe...