Die auf den beA-Karten Mitarbeiter aufgebrachten Zertifikate verlieren ab Ende September 2023 ihre Gültigkeit. Daher tauscht die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer die beA-Karten Mitarbeiter ab August 2023 sukzessive aus. Die beA-Mitarbeitendenkarten, deren Gültigkeit sieben Jahre beträgt, gibt es seit Herbst 2016. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer stellt daher ab August 2023 neue beA-Karten Mitarbeiter für einen Austausch bereit.
Abhängig vom Auslaufen der Gültigkeit wird die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer unaufgefordert und rechtzeitig per beA-Nachricht sowie E-Mail informieren, wenn seinerzeit die Bestellung über die SAFE-ID durchgeführt wurde. Der Versand der neuen Karten erfolgt automatisch und ausschließlich an die aktuell im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) eingetragene Kanzleiadresse.
Besteht keine weitere Verwendung für Mitarbeitendenkarten? Es wird davon ausgegangen, dass die Mitarbeitendenkarten weiterhin als Sicherheits-Token in beA genutzt werden sollen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man sich nach Erhalt der Ablaufbenachrichtigung mittels seiner beA-Karte Basis am Kundenportal der Zertifizierungsstelle anmelden und dort auf den Austausch verzichten, sowie das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden.
Unmittelbar nachdem die neue Karte zugesendet wurde, soll diese durch den entsprechenden Mitarbeitenden in dessen Profil hinterlegt werden.
Weitergehende Informationen zur Bereitstellung der neuen Karten durch die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer findet man unter Tausch der beA-Karten Mitarbeiter.
Zur Übersicht der einzelnen Schritte, die für eine erfolgreiche Verwendung der Tauschkarten in beA erforderlich sind:
Durch die Postfachinhaber: Empfohlene Maßnahmen in Vorbereitung
- Überblick verschaffen über vorhandene Sicherheits-Token, über deren Verwendung und über deren Gültigkeit
- Bei Erhalt einer Tauschkarte Übergabe an Mitarbeitende, durch die der bisherige Sicherheits-Token verwendet wird, für die erforderlichen Schritte in beA
Durch die Mitarbeitenden: Hinterlegung der neuen beA-Mitarbeitendenkarte im beA
- Anmeldung mit der alten Mitarbeitendenkarte (vor Ablauf der Gültigkeit)
- Hinterlegung der neuen Mitarbeitendenkarte als neuen Sicherheits-Token im eigenen Profil
Durch die Postfachinhaber oder entsprechend berechtigte Personen: Freischaltung der neuen Mitarbeitendenkarte
- Hinterlegung der neuen beA-Mitarbeitendenkarte im beA und
- Freischaltung der neuen Mitarbeitendenkarte
Besitzen Sie mehrere beA-Karten und benötigen Sie Unterstützung, um die entsprechenden Karten zu identifizieren, so finden Sie Informationen unter https://portal.beasupport.de/fragen-antworten/kategorie/bea-karten-und-software-token/welche-karte-fuer-welches-postfach .
Liegen die neue(n) beA-Mitarbeitendenkarte(n) vor und gibt es Fragen zum Vorgehen zur Hinterlegung der neuen beA-Mitarbeitendenkarte im beA, dann kann man sich an den beA-Anwendersupport unter servicedesk@beasupport.de wenden.
[Red./BRAK/BNotK]