In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend das Ausländer- und Asylrecht sowie den Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Im Einzelnen:
Durchsetzung der Ausreisepflicht: Damit abgelehnte Asylbewerber Deutschland in der ihnen gesetzten Frist auch tatsächlich verlassen, soll die Rückkehrpraxis verbessert werden. Behörden ist es künftig leichter möglich, abgelehnte Bewerber zur Durchsetzung der Ausreisepflicht in Gewahrsam zu nehmen und straffällige Asylbewerber schneller auszuweisen. Wer nicht an der Klärung der eigenen Identität mitwirkt, hat mit Sanktionen zu rechnen. Das sog. Geordnete-Rückkehr-Gesetz ist in wesentlichen Teilen bereits am 21. August in Kraft getreten.
Datenaustausch unter den Behörden: Bereits am 9. August in Kraft getreten ist ein Gesetz, mit dem die Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden verbessert wird. Mit dem Gesetz sollen die Verwaltungsabläufe weiter digitalisiert werden, um die Kommunikation aller Verfahrensbeteiligten zu verbessern und die Verfahren zu beschleunigen. Zudem sind künftig auch Jugendämter, die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden, die Träger der Deutschen Rentenversicherung, das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen sowie das Bundesamt für Justiz in den Informationsaustausch eingebunden.
Neue Bedarfssätze für Asylbewerber: Zum 1. September sind die Bedarfssätze für Asylbewerber neu festgesetzt worden. Die Geldleistung für Alleinstehende, die nicht in einer Sammelunterkunft leben, sinkt von 354 auf 344 EUR. Die Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung werden künftig als Sachleistung erbracht. Außerdem wird die Förderlücke für Asylbewerber und Geduldete geschlossen, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren. Sie können künftig auch nach dem 15. Monat ihres Aufenthalts in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
- Staatsangehörigkeits-/Passrecht
Mittels einer Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes kann Deutschen mit Doppelpass künftig die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt werden, wenn sie sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligen. Außerdem ist das Staatsangehörigkeitsgesetz um die Anforderung zur "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" ergänzt worden. Damit sind künftig vor allem Mehr- oder Vielehen bei Einbürgerungen eindeutig ausgeschlossen. Die Änderung ist bereits am 9. August in Kraft getreten.
Online-Bankgeschäfte: Ab dem 14. September müssen sich Kunden nach der EU-Zahlungsrichtlinie bei Geschäften mit Banken im Netz zweifach identifizieren: Neben der Eingabe von Nutzerkennung beziehungsweise PIN ist beispielsweise eine TAN einzugeben, die mittels App, SMS oder eines sog. TAN-Generators neu erzeugt wurde. Die bisherigen Papierlisten mit durchnummerierten TANs dürfen nicht mehr verwendet werden. Ausnahmen gelten bei Kleinstbeträgen. Für Kreditkartenzahlungen bei Einkäufen im Netz verbleibt es zunächst bei den einfacheren Sicherheitsbestimmungen. Die Unternehmen erhalten eine Übergangsfrist, um ihnen die Umstellung auf die starke Kundenauthentifizierung zu erleichtern.
Sicherheit von Medikamenten: Das bereits am 16. August in Kraft getretene Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung enthält ein Bündel von Maßnahmen, um Patienten vor gefälschten oder verunreinigten Arzneimitteln besser zu schützen. Es sieht insbesondere eine bessere Zusammenarbeit von Bundes- und Länderbehörden sowie stärkere Kontrollen von Apotheken und Herstellbetrieben vor.
Sicherheit in gentechnischen Anlagen: Aufgrund einer neuen Rechtsverordnung gelten seit dem 13. August strengere Regeln zu Sicherheitsstufen und -maßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in entsprechenden Anlagen. Schwerpunkt der Neuregelung sind gentechnische Arbeiten mit Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren in geschlossenen Systemen, etwa in der Grundlagenforschung, angewandten Forschung, Bioökonomie und Pharmazie.
[Quelle: Bundesregierung]