Für Ausgaben im Bereich Justiz und Verbraucherschutz soll 2020 insgesamt erneut mehr Geld zur Verfügung stehen. Dies sieht der Entwurf des Bundeshaushalts für das kommende Jahr vor, in dem für den Etat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) 912,28 Mio. EUR vorgesehen sind; dies sind 16,96 Mio. EUR mehr als im laufenden Jahr. Dem gegenüber sind die Einnahmen in diesem kleinsten Etat aller Bundesministerien mit rund 612 Mio. EUR eingeplant (plus 32 Mio. EUR); dies entspricht rund 2/3 der Ausgaben.
Größter Posten sind erneut die Personalausgaben, die um 20,92 Mio. auf 587,80 Mio. EUR steigen sollen. Den prozentual höchsten Zuwachs verzeichnet dem Entwurf zufolge der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH), der 61,69 Mio. EUR ausgeben kann, ein Plus von 18,24 Mio. EUR. Mehr Geld ist auch für das Deutsche Patent- und Markenamt vorgesehen (plus 16,56 Mio. auf 253,77 Mio. EUR).
Der Bundesgerichtshof soll mit 58,11 Mio. EUR nunmehr 4,06 Mio. EUR mehr erhalten, und der Etat des Bundesfinanzhofs soll leicht auf 20,24 Mio. EUR steigen. Dem BMJV selbst, dem Haus von Justizministerin Christine Lambrecht, sollen für Personal- und Verwaltungsausgaben sowie für Investitionen 102,14 Mio. EUR zur Verfügung stehen, 8,51 Mio. EUR mehr als in diesem Jahr.
Dagegen sinken die Ausgaben im Bereich Verbraucherpolitik. Dieser umfasst die Information der Verbraucher sowie Forschung und Innovation im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes. Die Ausgaben, die auch Zuschüsse an den Verbraucherzentrale Bundesverband und die Stiftung Warentest umfassen, fallen laut Entwurf mit 38,27 Mio. EUR um 3,95 Mio. EUR geringer aus.
Für sonstige Bewilligungen wie für die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit werden mit 27,42 Mio. EUR 3,29 Mio. EUR weniger veranschlagt. Die zentral veranschlagten Verwaltungsausgaben, zu denen der Schwerpunktbereich Versorgung gehört, sollen um 12,60 Mio. EUR auf 219,46 Mio. EUR sinken. Bei Einnahmen von 129,21 Mio. EUR (plus 12 Mio. EUR) soll auch für das Bundesamt für Justiz mit 96,03 Mio. EUR weniger Geld zur Verfügung stehen (minus 5,38 Mio. EUR). Ebenso sparen müssen dem Entwurf zufolge das Bundesverwaltungsgericht (minus 3,52 Mio. EUR auf 20,98 Mio. EUR) und das Bundespatentgericht (minus 1,81 Mio. EUR auf 14,18 Mio. EUR).
[Quelle: Bundestag]