Bundeshaushalt 2025: Etat für Bauen und Wohnen
Der Haushaltsausschuss hat am 17. Oktober den Etatentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit ersten Änderungen beschlossen.
Einzelplan 25: Aufteilung der Ausgaben
Der Einzelplan 25 im Haushaltsentwurf sieht im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 7,42 Milliarden Euro (2024: 6,73 Milliarden Euro) vor. Geplant ist bislang diese Aufteilung:.
- Für den sozialen Wohnungsbau sind 2,03 Milliarden Euro veranschlagt, nach 1,58 Milliarden Euro in diesem Jahr.
- Die Ausgaben für Wohngeld sollen bei 2,37 Milliarden Euro liegen (2024: 2,15 Milliarden Euro).
- Für Stadtentwicklung und Raumordnung sieht der Etat 1,27 Milliarden Euro vor (2024: 1,43 Milliarden Euro).
- Die Mittel für die Städtebauförderung summieren sich auf 795,9 Millionen Euro (2024: 973,9 Millionen Euro), von denen 639,9 Millionen Euro an die Bundesländer gehen sollen.
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) kann mit Einnahmen von 250,87 Millionen Euro (2024: 242,72 Millionen Euro) rechnen.
Klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen
Im Austausch mit Bauministerin Geywitz thematisierten die Abgeordneten im Ausschuss unter anderem die Planung für die Wohngeldansätze im Einzelplan. Themen waren auch die verfehlten Neubauziele und der Abfluss von Mitteln aus Bundesprogrammen. Angenommen wurden diverse Änderungsanträge.
Deutlich angepasst wurde der Titelansatz für das "Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen": Für 2025 sind nun 12,5 Millionen Euro veranschlagt statt wie bisher 2,2 Millionen Euro.
Fünf Millionen Euro mehr gibt es im Jahr 2025 für "Zuschüsse für Investitionen zum modellhaften Umbau von Industriedenkmälern": Dieser Ausgabeansatz soll dann bei 15 Millionen Euro liegen. Zur Gegenfinanzierung wird die "Förderung von Modellprojekten Smart Cities" um fünf Millionen Euro auf 128,8 Millionen Euro gekürzt.
Weitere Änderungen am Einzelplan 25 im Haushaltsentwurf 2025 sind noch in der Bereinigungssitzung möglich, die für den 14.11.2024 terminiert ist.
Das könnte Sie auch interessieren:
Wohngeld wird zum 1.1.2025 um 15 Prozent erhöht
-
Hydraulischer Abgleich: Neue Fristen für Vermieter
5.791
-
Verbesserte Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen
4.0286
-
Was darf in die Garage und was nicht? Wo Bußgelder drohen
3.319
-
Mehrfamilienhaus: Videoüberwachung – das ist erlaubt
2.864
-
Wie hoch wird die Grundsteuer ab 2025 wirklich?
2.771
-
Die degressive AfA für den Wohnungsbau kommt
2.604
-
CO2-Abgabe soll stärker steigen: Was auf Vermieter zukommt
2.5377
-
Mindesttemperatur: Was Vermieter rechtlich beachten müssen
2.418
-
EZB senkt Leitzins zum dritten Mal – gut für Kredite
1.474
-
Neubau-Förderprogramm KNN: Ab sofort Anträge stellen
1.454
-
Bauminister geben "Go" für Muster-Holzbau-Richtlinie
25.10.2024
-
Wie man am besten Energie verschwendet
25.10.2024
-
Wie teuer wird die Grundsteuer 2025 für Eigentümer?
24.10.2024
-
Deutschlandfonds: Habeck verprellt die Immobilienbranche
24.10.2024
-
Mecklenburg-Vorpommern vereinfacht Bauregeln
23.10.2024
-
Bundeshaushalt 2025: Etat für Bauen und Wohnen
22.10.2024
-
Jahressteuergesetz 2024: Das betrifft Immobilien
21.10.2024
-
Neue Wohngemeinnützigkeit: Steuervorteile ab 1.1.2025
21.10.20241
-
Gesetz gegen Betrug mit Schrottimmobilien beschlossen
18.10.2024
-
Bürokratieentlastungsgesetz: Was Vermieter wissen müssen
18.10.2024