Bundeshaushalt 2025: Etat für Bauen und Wohnen

Der Etat von Bauministerin Klara Geywitz im Bundeshaushalt 2025 wächst nach derzeitigen Planungen um rund 700 Millionen Euro auf insgesamt 7,4 Milliarden Euro an. Wofür das Geld ausgegeben werden soll.

Der Haushaltsausschuss hat am 17. Oktober den Etatentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit ersten Änderungen beschlossen.

Einzelplan 25: Aufteilung der Ausgaben

Der Einzelplan 25 im Haushaltsentwurf sieht im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 7,42 Milliarden Euro (2024: 6,73 Milliarden Euro) vor. Geplant ist bislang diese Aufteilung:.

  • Für den sozialen Wohnungsbau sind 2,03 Milliarden Euro veranschlagt, nach 1,58 Milliarden Euro in diesem Jahr.
  • Die Ausgaben für Wohngeld sollen bei 2,37 Milliarden Euro liegen (2024: 2,15 Milliarden Euro).
  • Für Stadtentwicklung und Raumordnung sieht der Etat 1,27 Milliarden Euro vor (2024: 1,43 Milliarden Euro).
  • Die Mittel für die Städtebauförderung summieren sich auf 795,9 Millionen Euro (2024: 973,9 Millionen Euro), von denen 639,9 Millionen Euro an die Bundesländer gehen sollen.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) kann mit Einnahmen von 250,87 Millionen Euro (2024: 242,72 Millionen Euro) rechnen.

Klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen

Im Austausch mit Bauministerin Geywitz thematisierten die Abgeordneten im Ausschuss unter anderem die Planung für die Wohngeldansätze im Einzelplan. Themen waren auch die verfehlten Neubauziele und der Abfluss von Mitteln aus Bundesprogrammen. Angenommen wurden diverse Änderungsanträge.

Deutlich angepasst wurde der Titelansatz für das "Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen": Für 2025 sind nun 12,5 Millionen Euro veranschlagt statt wie bisher 2,2 Millionen Euro.

Fünf Millionen Euro mehr gibt es im Jahr 2025 für "Zuschüsse für Investitionen zum modellhaften Umbau von Industriedenkmälern": Dieser Ausgabeansatz soll dann bei 15 Millionen Euro liegen. Zur Gegenfinanzierung wird die "Förderung von Modellprojekten Smart Cities" um fünf Millionen Euro auf 128,8 Millionen Euro gekürzt.

Weitere Änderungen am Einzelplan 25 im Haushaltsentwurf 2025 sind noch in der Bereinigungssitzung möglich, die für den 14.11.2024 terminiert ist.

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)


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