Bundeshaushalt 2025: Etat für Bauen und Wohnen

Der Etat von Bauministerin Klara Geywitz im Bundeshaushalt 2025 wächst nach derzeitigen Planungen um rund 700 Millionen Euro auf insgesamt 7,4 Milliarden Euro an. Wofür das Geld ausgegeben werden soll.

Der Haushaltsausschuss hat am 17. Oktober den Etatentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit ersten Änderungen beschlossen.

Einzelplan 25: Aufteilung der Ausgaben

Der Einzelplan 25 im Haushaltsentwurf sieht im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 7,42 Milliarden Euro (2024: 6,73 Milliarden Euro) vor. Geplant ist bislang diese Aufteilung:.

  • Für den sozialen Wohnungsbau sind 2,03 Milliarden Euro veranschlagt, nach 1,58 Milliarden Euro in diesem Jahr.
  • Die Ausgaben für Wohngeld sollen bei 2,37 Milliarden Euro liegen (2024: 2,15 Milliarden Euro).
  • Für Stadtentwicklung und Raumordnung sieht der Etat 1,27 Milliarden Euro vor (2024: 1,43 Milliarden Euro).
  • Die Mittel für die Städtebauförderung summieren sich auf 795,9 Millionen Euro (2024: 973,9 Millionen Euro), von denen 639,9 Millionen Euro an die Bundesländer gehen sollen.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) kann mit Einnahmen von 250,87 Millionen Euro (2024: 242,72 Millionen Euro) rechnen.

Klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen

Im Austausch mit Geywitz thematisierten die Abgeordneten im Ausschuss unter anderem die Planung für die Wohngeldansätze im Einzelplan. Themen waren auch die verfehlten Neubauziele und der Abfluss von Mitteln aus Bundesprogrammen. Angenommen wurden diverse Änderungsanträge.

Deutlich angepasst werde solle der Titelansatz für das geplante Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen ("Living Art of Building" – LAB): Für 2025 seien 12,5 Millionen Euro veranschlagt statt wie zunächst 2,2 Millionen Euro, hieß es.

Nachtrag: Am 6.11.2024 teilte ein Vertreter der Bundesregierung mit, das LAB werde sich nicht mehr im Jahr 2024 realisieren lassen. Der Vertrag mit der Beratungsgesellschaft, die die Gründung unterstützen soll, sei noch nicht unterzeichnet worden sei. Es gebe auch unterschiedliche Vorstellungen über die Rechtsform des neuen Instituts. Die Regierung sei gewillt, das Projekt zum Erfolg zu führen.

Nach einem Bericht der Bundesregierung sieht das LAB-Konzept eine dezentrale Ansiedlung an verschiedenen Standorten vor. Die Länder, die sich am LAB beteiligen, würden einen eigenen finanziellen Beitrag leisten.

Fünf Millionen Euro mehr sind 2025 für "Zuschüsse für Investitionen zum modellhaften Umbau von Industriedenkmälern" vorgesehen: Zur Gegenfinanzierung der 15 Millionen Euro wird die "Förderung von Modellprojekten Smart Cities" um fünf Millionen Euro auf 128,8 Millionen Euro gekürzt.

Weitere Änderungen am Einzelplan 25 im Haushaltsentwurf 2025 sind noch in der Bereinigungssitzung möglich, die für den 14.11.2024 terminiert ist.

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)


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