Der September bringt vorwiegend Neuregelungen, die dem Umwelt- und Tierschutz dienen sollen. Allerdings sind auch viele Neuerungen im Strafverfahren zu beachten. Im Einzelnen:
Das Carsharing als wichtiger Baustein zu einer nachhaltigen Mobilität soll auch gesetzlich flankiert werden. Mit dem neuen Carsharing-Gesetz, das zum 1. September in Kraft getreten ist, will der Gesetzgeber den Trend zur gemeinsamen Nutzung von Kraftfahrzeugen insbesondere mit der Bereitstellung von Sonderparkplätzen und kostenfreiem Parken unterstützen. Das Gesetz definiert, was unter dem Begriff Carsharing zu verstehen ist und schafft die Grundlage für eine Kennzeichnung der Fahrzeuge und damit für eine Bevorrechtigung im Straßenverkehr, etwa für die Verlagerung von Abhol- und Rückgabestellen in den öffentlichen Verkehrsraum.
Mit einer bereits im August in Kraft getretenen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes soll eine Stärkung des Meeresnaturschutzes, insbesondere in Nord- und Ostsee erzielt werden. Die Neuregelung weitet die Zahl der geschützten Tierarten und Biotope aus und gibt damit die bisherige Beschränkung auf die europarechtlichen Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der Vogelschutzrichtlinie auf. Zudem sieht die Novelle vor, dass es für Eingriffe in der Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee künftig die Möglichkeit sog. bevorrateter Kompensationsmaßnahmen geben wird. Damit können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen z.B. für Offshore-Windkraftanlagen oder Öl- und Gaspipelines bereits im Vorgriff auf einen künftigen Eingriff realisiert werden.
- Energieeffizienz bei Staubsaugern
Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Staubsaugern sind zum 1. September nochmals erhöht worden. Nunmehr dürfen nur noch Staubsauger mit einer Leistung unter 900 Watt in den Handel gelangen. Die Skala reicht von Energieeffizienzklasse A+, A++, A+++ bis zur Energieeffizienzklasse D. Die bisherigen Energieeffizienzklassen E, F und G fallen weg. Zudem dürfen neue Staubsauger nicht lauter als 80 Dezibel sein.
- Lärmschutz bei Sportanlagen
Um Sportanlagen auch abends und an Sonn- und Feiertagen besser nutzen zu können, erlaubt die neue Lärmschutzverordnung künftig dasselbe Lärmschutzniveau wie an Werktagen. Sie stellt gleichzeitig neue Immissionsrichtwerte für "Urbane Gebiete" auf, d.h. gemischte Stadtviertel mit besonders dichter Bebauung. Die Änderung ist am 9. September in Kraft getreten (s. auch Dahmen, Lärmschutz im öffentlichen Recht, ZAP F. 19, S. 851 – in diesem Heft).
Durch eine Änderung des Tiererzeugnisse-Handels-Verbots-Gesetzes ist es seit dem 1. September grundsätzlich verboten, Tiere im letzten Drittel der Trächtigkeit zur Schlachtung abzugeben. Das Gesetz trägt damit wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung, wonach nicht auszuschließen ist, dass die Föten zu diesem Zeitpunkt bereits Schmerzen und Leiden empfinden können. Ausgenommen von dem Verbot sind zunächst Ziegen und Schafe. Pelztiere dürfen zudem nur noch mit behördlicher Erlaubnis gehalten und gezüchtet werden.
Das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens ist am 24. August in Kraft getreten. Mittels zahlreicher Änderungen u.a. im StGB, in der StPO, im JGG und GVG werden den Strafverfolgungsbehörden neue Befugnisse an die Hand gegeben. So kann künftig mittels Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung auch auf verschlüsselte Kommunikation von Verdächtigen zugegriffen und in ihre Computer eingedrungen werden. Der Richtervorbehalt für die Entnahme von Blutproben wird eingeschränkt. Künftig können auch Staatsanwaltschaft und Polizei unter bestimmten Voraussetzungen Blutproben zur Beweissicherung anordnen. Das Fahrverbot, dessen Höchstdauer auf sechs Monate verlängert wurde, kann nun auch als Nebenstrafe für Taten verhängt werden, die in keinem Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Eine Reihe von Neuerungen betrifft den Ablauf des Strafprozesses, etwa hinsichtlich der Richterablehnung und zur Stellung von Beweisanträgen (zu den Neuerungen mit Hinweisen für den Rechtsanwalt s. demnächst in ZAP, F. 22).
[Quelle: Bundesregierung]