Grundlegend gilt: Gefördert wird nur, wenn noch nicht gekauft worden ist. Zuerst ist also die Förderung direkt bei der KfW zu beantragen und durch Bestätigung der KfW zu sichern, erst dann ist eine Ladeinfrastruktur zu schaffen (Bestellung und Kauf). Im Einzelnen:
- Auf Basis eines Kostenvoranschlags wird die Förderung beantragt.
- Nach Bestätigung und Akzeptanz durch die KfW kann die Ladestation bestellt und der Auftrag zum Einbau durch einen Fachbetrieb erteilt werden.
- Die angefallenen Rechnungen werden ins KfW-Zuschussportal hochgeladen.
- Der Zuschuss wird auf das angegebene Konto ausgezahlt.
Die KfW-Bank fördert private Ladestationen mit einer Leistung von 11 KW mit einem pauschalen Zuschuss von 900 EUR pro Ladepunkt. Eingerechnet werden können die Anschaffungskosten der Ladestation, das Managementsystem zu ihrer Steuerung, der Netzanschluss sowie die Installation durch einen Fachunternehmer. Die Gesamtkosten dürfen allerdings nicht unter der Pauschale liegen, soll die Förderfähigkeit nicht reduziert werden oder gar wegfallen. Die sonstigen Voraussetzungen im Überblick:
- Berechtigte sind Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften, Vermieter von Eigentumswohnungen sowie Mieter.
- Die Ladestationen müssen zu bewohnten Wohngebäuden gehören und dürfen nur privat zugänglich sein. D.h.: Unternehmen, die Ladestationen für eine gewerbliche Nutzung errichten möchten (Kundenparkplatz, Betrieb von Dienstfahrzeugen) sind nicht antragsberechtigt. Förderfähig sind auch nicht öffentlich zugängliche Ladestationen.
- Die Ladestation muss über eine Steuerung verfügen, die auch Ladevorgänge aus der Ferne möglich macht.
- Der Antragsteller muss sich verpflichten, im ersten Nutzungsjahr ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien zu laden (eigene Fotovoltaik-Anlage oder entsprechend generierter Strom des Energieversorgers).
- Der Einbau muss über einen Fachbetrieb erfolgen.
Hinweis:
Weitere Informationen zur KfW Förderung insb. durch Zuschüsse sind abzurufen unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Ladestationen-für-Elektroautos-Wohngebäude-(440)/
Kombinationen mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen entfallen. Soll hingegen zusätzlich eine Fotovoltaik-Anlage installiert werden, mit der die Ladestationen versorgt werden, kann dafür eine öffentliche Förderung in Anspruch genommen werden.
Interessenten sollten sich auch nach sonstigen Bundesfördermitteln erkundigen.
Auch die Bundesländer halten landeseigene Förderprogramme (so gehandhabt z.B. in NRW und in Niedersachsen) für Ladeinfrastruktur bereit, einschließlich Ladesäulen zur Unterstützung von E-Mobilität.
Schließlich bieten auch Energieversorger auf kommunaler Ebene gemeinsam mit einzelnen Kommunen eigene Förderprogramme an und binden auch Förderungen für öffentlich und gewerblich genutzte Ladeinfrastruktur ein. Im Rechenvergleich wird sichtbar, welche Förderart fallbezogen am effektivsten ist.