Die Probleme beim beA-Kartentausch, die Digitalisierung der Justiz sowie die weitere Anpassung der Anwaltsgebühren waren zentrale Themen auf der BRAK-Hauptversammlung im September in Stuttgart.
Prominent auf der Tagesordnung der Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Anwaltskammern stand u.a. das aktuelle Thema beA-Kartentausch durch die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer (BNotK), bei dessen Abwicklung sich in den letzten Wochen sowohl beim Versand der Karten und PINs als auch hinsichtlich der Erreichbarkeit des Supports der BNotK Schwierigkeiten ergeben hatten (vgl. dazu auch Anwaltsmagazin ZAP 17/2022, S. 867). Vizepräsident RA Dr. Christian Lemke berichtete über aktuelle Maßnahmen von BRAK und BNotK, um den Austauschprozess zu verbessern. So seien u.a. Supportkapazitäten bei der BNotK erhöht worden. Auch die BRAK habe mit ihrem Dienstleister Wesroc zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die BNotK bei deren umfangreichen Austauschprozess bestmöglich zu begleiten. Zudem werde der beA-Anwendersupport der BRAK ebenfalls unterstützen. So seien die Informationen nochmals erheblich erweitert und um gut verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitungen ergänzt worden. Dort fänden sich auch Anleitungen für „Erste-Hilfe-Schritte” für diejenigen, die – sofern betroffen – ihre neue Karte nicht rechtzeitig hinterlegt haben. „Wir lassen niemanden im Regen stehen, der seine neue Karte nicht rechtzeitig aktivieren konnte”, so Lemke. Dass diese Maßnahmen bereits erste Früchte getragen haben, bestätige das Feedback aus den Reihen der Teilnehmer.
Auch die Digitalisierung der Justiz war ein Thema, das die Präsidentinnen und Präsidenten beschäftigte. Festgestellt wurde, dass sie weniger schnell als erhofft voranschreitet. Die BRAK kündigte an, die Überlegungen im Bundesjustizministerium zu gerichtlichen Onlineverfahren im Auge zu behalten. Hingewiesen wurde auf eine demnächst erwartete Veröffentlichung eines Referentenentwurfs zu § 128a ZPO.
Bekräftigt wurde auf dieser Hauptversammlung zudem die Forderung nach einer substanziellen linearen Anpassung der Anwaltsgebühren. Diese sei angesichts der extrem steigenden Energiepreise einerseits und wegen der im RVG fehlenden Möglichkeit einer individuellen Preisanpassung andererseits dringend erforderlich. „Bereits bei der letzten – mehr als überfälligen – Anpassung der Anwaltsgebühren haben wir deutlich gemacht, dass diese zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war. Allerdings eben nur ein kleiner.”, begründet BRAK-Präsident Wessels den erneuten Vorstoß der Anwaltschaft. Dieser sei jetzt mehr denn je notwendig.
[Quelle: BRAK]