1 Neuregelungen im September
Auch die Neuregelungen der letzten Wochen stehen überwiegend im Zeichen der Krisenbewältigung – sowohl mit Blick auf den Energiepreisanstieg als auch wegen der immer noch andauernden Covid-Pandemie. Im Einzelnen:
Energiepreispauschale für Arbeitnehmer und Selbstständige
Um die Belastung durch stark angestiegene Energiepreise zu dämpfen, erhalten Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende im September eine einmalige Energiepreispauschale von 300 EUR. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers; Selbstständige bekommen einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung. Die Maßnahme ist Teil des sog. zweiten Entlastungspakets. In einem ersten Entlastungspaket waren im Juli bereits u.a. die Entfernungspauschale, der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht und die EEG-Umlage für Stromkunden gestrichen worden. Für weitere Bevölkerungsgruppen, insb. Rentner und Studierende, sind ebenfalls Entlastungen in Vorbereitung.
Energiesparmaßnahmen
Um die Energieversorgung kurz- und mittelfristig zu sichern, gelten seit dem 1. September weitere Energiesparvorgaben. So dürfen etwa öffentliche Büros nur noch auf max. 19 Grad beheizt werden. Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen werden zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet. In den folgenden Monaten werden auch die Privateigentümer von Gebäuden verpflichtet, ihre Heizungsanlagen prüfen und ggf. optimieren zu lassen. Geregelt sind diese Maßnahmen in zwei Verordnungen der Bundesregierung, der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) und der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV).
Einreisen nach Deutschland
Mit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung, wurden die seit Juni geltenden Regelungen bis Ende September verlängert. Das bedeutet, dass Einreisende nach Deutschland vorerst weiterhin keinen Nachweis benötigen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Da aufgrund des weltweiten Infektionsgeschehens aber nicht auszuschließen ist, dass neue gefährliche Varianten entstehen können und damit wieder Virusvarianten-Gebiete ausgewiesen werden müssen, wird der Regelungsrahmen zur Ausweisung dieser Gebiete weiterhin aufrechterhalten.
Einführung des E-Rezepts
Mit dem 1. September startete die 1. Stufe des sog. E-Rezept-Rollouts. Apotheken sind ab diesem Zeitpunkt flächendeckend in der Lage, E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen. Für die Übermittlung des E-Rezepts wird die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen verwendet. Die TI ist das sichere Informations- und Kommunikationsnetz im Gesundheitswesen, das Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Leistungserbringereinrichtungen im Gesundheitswesen sicher miteinander verbinden soll. Vertragsärztinnen und -ärzte, die aus technischen Gründen noch nicht in der Lage sind, ein E-Rezept auszustellen, können ersatzweise auf das bisherige Papierrezept [Muster 16-Formular, sog. rosa Zettel] zurückgreifen.
Mindestlohn in der Pflege
Die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte sowie Pflegefachkräfte sind zum 1. September angehoben worden. Zwei weitere Steigerungen sind für das kommende Jahr vorgesehen. Altenpflegekräfte erhalten zudem Anspruch auf zusätzlichen Urlaub. Diese Maßnahmen sollen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern und den Beruf attraktiver machen.
Umweltschutz
Bereits am 17. August in Kraft getreten ist eine Verwaltungsvorschrift, nach der zum Schutz des Grundwassers mit Nitrat belastete Gebiete künftig von den Ländern nach einheitlichen Standards und im Einklang mit der EU-Nitratrichtlinie ausgewiesen werden. Dies sieht eine Verwaltungsvorschrift vor, die am 17.8.2022 in Kraft getreten ist.
[Quelle: Bundesregierung]
2 Geplante Änderungen im Insolvenzrecht stoßen auf Skepsis
Bundesjustizminister Marco Buschmann plant, das Insolvenzrecht erneut zu ändern. Er will dadurch insb. den durch die derzeitige Energiepreiskrise sowie durch gestörte Lieferketten bei Rohstoffen in Not geratenen Unternehmen entgegenkommen. Die Gefahr sei groß, dass in Deutschland aus den genannten Gründen eine Insolvenzwelle drohe. Bereits zahlungsunfähigen Firmen soll hingegen nicht mehr geholfen werden; anderenfalls, so der Minister, drohe eine „Vorkasse-Wirtschaft”.
Berichten zufolge plant das BMJ, den Prognosezeitraum bei der sog. Überschuldungsprüfung von zwölf auf vier Monate zu verkürzen. Unternehmen würden dadurch Zeit gewinnen, um ihre Geschäftsmodelle anpassen zu können. „Wer kann zwölf Monate in die Zukunft schauen in diesen unsicheren Zeiten?”, erläuterte Buschmann Anfang September gegenüber der Presse. Für einen Bäcker sei es beispielsweise eine enorme Erleichterung, wenn er nicht mehr vorrechnen können muss, dass er zwölf Monate gesichert den Betrieb fortführen könne. Das nehme ihm die Sorge, aus Sorge vor der Staatsanwaltschaft eher zu früh als zu spät einen Insolvenzantrag stellen zu müssen.
Der Minister kündigte an, zeitnah zu...