In den vergangenen Wochen sind wieder einige Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen in erster Linie die Bekämpfung der derzeitigen Corona-Pandemie, daneben auch den Finanz- und den Energiesektor. Im Einzelnen:
- Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Die allgemeine Möglichkeit zur kostenlosen Testung für Reiserückkehrer – auch aus Nicht-Risikogebieten – lief zum Ende der sommerferienbedingten Reisezeit mit dem 15. September aus. Seitdem gilt: Jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Diese kann vorzeitig beendet werden, wenn man ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen kann. Innerhalb von zehn Tagen nach Einreise ist jetzt ein solcher Test für Rückkehrende aus Risikogebieten kostenfrei.
- Unterstützung für soziale Einrichtungen
Mit dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) wurde seit März die Arbeit der sozialen Dienstleister im Zeitraum der Corona-Krise sichergestellt, damit sie weiterhin in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen können. Dieses Gesetz bezieht sich auf alle sozialen Einrichtungen, die ihre Dienstleistungen auf Basis der Sozialgesetzbücher mit Ausnahme des SGB V und des SGB XI erbringen, beispielsweise im Bereich Rehabilitations- und Behindertenhilfe, der Arbeitsmarktpolitik sowie auf die Frühförderstellen. Mit einer neuen Verordnung hat die Bundesregierung die Dauer dieses besonderen Sicherstellungsauftrags bis zum 31.12.2020 verlängert.
Am 1. Oktober ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, die die Meldepflichten bestimmter Berufsträger – u.a. Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater – bei Immobilientransaktionen konkretisiert. Bestimmte typisierte Sachverhalte, die Auffälligkeiten mit Blick auf einen möglichen Zusammenhang zu Geldwäsche aufweisen, sind durch diese Berufsträger nach der Rechtsverordnung zukünftig an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden. Hintergrund ist, dass der Immobiliensektor in der Nationalen Risikoanalyse, die im Herbst 2019 veröffentlicht wurde, als ein Bereich mit besonderen Geldwäscherisiken auffällig geworden ist. Auf Grundlage der neuen Verordnung werden künftig wesentlich mehr Meldungen rechtsberatender Berufsträger wegen möglicher Geldwäschezusammenhänge erwartet als bisher.
Am 1. Oktober in Kraft getreten ist die Regelung zur bereits 2018 beschlossenen sog. Kapazitätsreserve, die die Versorgungssicherheit im Energiesektor garantieren soll. Sie garantiert die Sicherheit der Stromversorgung für den Fall, dass es aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse einmal nicht zur Deckung von Angebot und Nachfrage kommen sollte. Zu diesem Zweck müssen technisch geeignete Reservekraftwerke und Lasten vorgehalten werden.
[Quelle: Bundesregierung]