Wir wissen nicht, was letztlich für die Erstellung des hier anzuzeigenden Buchs ausschlaggebend war: Der von dem Autor im Vorwort wiedergegebene Eindruck, die Sprachgemeinschaft habe die Juristen aufgegeben, oder die nachträgliche Lektüre eines Satzes aus einer von ihm selbst verfassten Monographie, der ihm im Nachhinein als "einigermaßen grauenhaft" erschien. Jedenfalls fasste der Autor im Jahre 2002 den Entschluss, unserer Berufsgruppe umfassende Ratschläge für die Abfassung von Texten zu präsentieren, und legte zwei Jahre später in der Rolle des advocatus diaboli dar, wie juristische Texte besser nicht gestaltet werden sollten ("Entwurf einer Richtlinie zur sprachlichen Gestaltung europarechtlicher Texte", NJW 2004, 582 f.). Zusätzlich aufgenommen in die nach 7 Jahren erschienene Neuauflage hat Walter die Abschnitte über "Gender-Deutsch" sowie eine Abhandlung darüber, was von der Verwendung des Englischen im Deutschen zu halten ist. Die Abschnitte zu Modewörtern und -phrasen sind weitgehend neu geschrieben. Manche mögen sich fragen, ob es sinnvoll ist, sich als Jurist rund 300 Seiten lang mit Stilfragen zu befassen. Wer aber zunächst, vielleicht nur aus Neugier, bis zu Seite 25 vordringt, der stößt auf das Zitat Nietzsches: "Den Stil verbessern – das heißt den Gedanken verbessern und gar nichts weiter" und auf Schopenhauers Satz: "Ist doch der Stil der bloße Schattenriss der Gedanken, undeutlich oder schlecht schreiben heißt dumpf oder konfus denken" und ist vollends von der Nützlichkeit weiterer Lektüre überzeugt, wenn er auf Seite 26 liest: "Jedes Ringen um den Stil ist die beste Probe, ob wir etwas wissen, und das beste Mittel, es verständlich zu machen". Besondere Aktualität haben die Ausführungen zum "Denglisch" (S. 202 ff.), hier insb. die Bemerkungen zum Englischen als Last. Die genannten Beispiele lassen sich praktisch wöchentlich beim Studium juristischer Publikationen vermehren, so wenn von "Hatespeech" und "Fake News" die Rede ist (NJW aktuell 16/2017, S. 12) bzw. von "filesharing" (ebd., S. 28) oder wenn ein Aufsatz zum Arbeitskampf eingeleitet wird mit dem Satz: "Another brick in the wall" (JM 2017, 149). Kaum eine Veranstaltung wird mehr ohne den Zusatz "Save the date" angekündigt. Kann der Versuchung, "upzudaten" und "downzugraden", überhaupt noch begegnet werden, etwa durch die von Walter erwähnte Wörterliste des Vereins Deutsche Sprache, die in einem "Anglizismen-Index" für englische Importbegriffe deutsche Übersetzungen vorsieht? Empfehlenswert und – hoffentlich – lehrreich ist zudem die (selbst)kritische Lektüre der in einem eigenem Kapitel gegen Buchende aufgeführten Stilsünden, einschließlich der bereits erwähnten Ausführungen zu Modewörtern und -phrasen (S. 256 ff.).
RA, FA für Arbeitsrecht und für Sozialrecht Dr. Ulrich Sartorius, Breisach