(OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.9.2019 – OVG 3 L 112.19) • Gegen die erstinstanzliche Festsetzung des Gegenstandswerts in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz ist die Beschwerde statthaft. Der Beschwerdeausschluss in § 80 AsylG wird durch die Regelung in § 1 Abs. 3 RVG verdrängt.

ZAP EN-Nr. 645/2019

ZAP F. 1, S. 1116–1116

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