Der Kurzkommentar zum VVG ist in der 7. Auflage erschienen, drei Jahre nach der Vorauflage und wurde vom gleichen Autorenteam bearbeitet. Damit behält das Werk eine relativ kurze Zeitspanne für die Neuauflage bei und legt weiterhin erkennbar einen besonderen Schwerpunkt auf die Aktualität.
Themen aus der Zeitspanne zur Vorauflage sind u.a. die Neufassung des § 8 VVG (Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers), in der Darstellung ist der bisherige Gesetzestext noch zusätzlich integriert. Die Rechtsprechung zur vorvertraglichen Anzeigepflicht, mit Fragen zum Verhältnis von offensichtlich gefahrerheblichen und zugleich extrem ungewöhnlichen Gefahrumständen. Eingegangen wird auch auf die Voraussetzungen für eine Prämienanpassung und die Wirksamkeit des § 8b MB/KK bei der Krankenversicherung. Die Anwendbarkeit der BGH-Rechtsprechung zur Parallelität von vorsätzlichen und fahrlässigen Pflichtverletzungen in der D&O-Versicherung. Die Befristung des Anerkenntnisses und die Verweisungsmöglichkeit i.R.d. Nachprüfung des Versicherungsfalls in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber auch weniger prominente Themen werden berücksichtigt, wie z.B. die Rechtsprechung zu Subsidiaritätsklauseln, zu finden bei § 78 VVG, oder zum Neubemessungsvorbehalt in der privaten Unfallversicherung, § 188 VVG.
Der Kommentar befasst sich mit dem Gesetzestext des VVG und enthält keine Kommentierung zu den Bedingungswerken einzelner Sparten. Ausführungen zu Covid-19 und der pandemischen Lage der letzten Jahre sind daher erwartungsgemäß nur an den wenigen Berührungspunkten zu den gesetzlichen Regelungen zu finden. Soweit es hilfreich ist, wird aber zu diesem Themenkomplex auch auf Spezialliteratur verwiesen.
Die Einordnung der aktuellen Entscheidungen und Änderungen erfolgt gewohnt nahtlos in die weiteren Kommentierungen. Die Auseinandersetzung mit strittigen Themen ist sachlich und stets mit guten Begründungen versehen. Beides zeigt die fachliche Qualität des Kommentars, auf die sich der Leser verlassen kann. Auch in der 7. Auflage bleibt das Werk auf dem bisherigen, hohen Niveau und wird die Praxis und Rechtsprechung weiter prägen.
Das Werk ist mit 149 EUR im Preis auf 30 EUR an den Prölss/Martin herangerückt, ist aber weniger umfangreich und beinhaltet keine Darstellung zu den Bedingungswerken. Hier wird der Verwender sich fragen müssen, ob für den eigenen Gebrauch die Aktualität so wichtig ist, dass der Neukauf jeder Auflage notwendig bleibt. Für den nicht im Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt wird ein weniger aktuelles Werk, das dafür mit einer Kommentierung der Versicherungsbedingungen ausgestattet ist, vermutlich wertvoller sein, für den Versicherungsrechtler ist der aktuelle Langheid/Rixecker hingegen ein unverzichtbarer Begleiter für die tägliche Praxis.
Fazit: Der Langheid/Rixecker bleibt der aktuelle Kurzkommentar zum VVG, der Rechtsprechung und Probleme kurz und praxisgerecht darstellt und in der jeweils neuesten Auflage in jede versicherungsrechtliche Handbibliothek gehört.
RA André Naumann, Bornheim