Die anwaltliche Beratung hat sich im Bereich der Vorsorgeplanung durch eine immer älter werdende Gesellschaft gewandelt. Im Vordergrund steht nicht mehr nur die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen, um die eigene Vermögensnachfolge nach dem Tod zu planen. Der Erhalt der eigenen Handlungsfähigkeit durch einen Bevollmächtigten zu Lebzeiten steht mittlerweile auf der gleichen Stufe wie die Errichtung eines Testaments. Der Gesetzgeber hat dieses Bedürfnis erkannt und die Vorschriften zur Vorsorgevollmacht stetig reformiert sowie das Vorsorgeregister eingeführt. Zuletzt ist die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1.1.2023 in Kraft getreten. Häufig wird eine Vorsorgevollmacht ohne hinreichende Rechtsberatung errichtet. Durch die unzähligen Muster im Internet dauert die ungeprüfte Vollmachtserteilung nur wenige Minuten und bietet ein erhebliches Missbrauchspotenzial zulasten des Vollmachtgebers. Der zunehmende Missbrauch von Vorsorgevollmachten spiegelt sich heute in der anwaltlichen Beratung und Vertretung vermehrt wider. Beispielweise hat er auch dazu geführt, dass im Bundesland Berlin bei der Landespolizei eine eigene Fachdienststelle für den Missbrauch von Vorsorgevollmachten eingerichtet worden ist.

Für den beratenden Rechtsanwalt stellen sich bei der Übernahme eines Mandats in diesem Bereich grds. die Fragen: Wie kann ein Missbrauch der Vollmacht vermieden bzw. wie kann einem Missbrauch rechtlich begegnet werden, wenn er bereits eingetreten ist? Für diesen Fall zeigt Trimborn v. Landenberg in seinem Buch in der vierten Auflage Rettungsmaßnahmen auf, die von einem Rechtsanwalt bei bestehenden Vollmachten ergriffen werden können. Das Werk bietet dem Rechtsanwalt einen schnellen und problemorientierten Einstieg. Der Aufbau der vier Kapitel orientiert sich an der jeweils für die anwaltliche Praxis typischen Mandatssituation. Zunächst geht es in Kapitel 1 um die Feststellung des Bestands und die Reichweite einer erteilten Vollmacht. Als erste Rettungsmaßnahme für den beratenden Rechtsanwalt wird in Kapitel 2 der Widerruf der Vollmacht dargestellt. In Kapitel 3 werden u.a. Auskunftsansprüche zur Beschaffung von Informationen über die Handlungen des Bevollmächtigten sowie deren gerichtlichen Durchsetzung behandelt. Kapitel 4 befasst sich mit Leistungsansprüchen gegen den Bevollmächtigten und deren Durchsetzung. Inhaltlich werden die Kapitel mit zahlreichen Mustern sowie wertvollen praktischen Hinweisen des Autors zur Durchsetzung von Ansprüchen abgerundet.

Das Werk bietet einen umfassenden Überblick über Fragestellungen, die sich abseits von der Erstellung einer (Vorsorge-)Vollmacht ergeben. Durch die Einarbeitung der aktuellen Rechtsprechung sowie der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie einem ausgewogenen Umfang zu materiell-rechtlichen Fragen ist eine unkomplizierte Handhabung und gute Vertiefung in Allgemeinen als auch in Einzelfragen gewährleistet.

Fazit: Das mittlerweile in vierter Auflage etablierte Werk von Trimborn v. Landenberg ist eine empfehlenswerte Anschaffung für den Praktiker. Betroffenen kann mithilfe dieses Werks in diesem sensiblen Rechtsbereich geholfen werden.

RA Dr. Lutz Foerster, FA für Erbrecht und RA Dennis Christian Fast, Brühl

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