In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Energie und Verkehr. Im Einzelnen:

  • Anspruch auf einen Medikationsplan

Mit dem neuen "E-Health-Gesetz" (Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) bekommen Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente nehmen, ab Oktober den Anspruch auf einen Medikationsplan. Übergangsweise wird dieser Plan noch in Papierform erteilt, ab 2018 sollen die Medikationspläne über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein, vorausgesetzt, die Patienten haben dem zugestimmt.

  • Verbraucherkündigung per E-Mail

Ab dem 1. Oktober gilt im Verbraucherrecht für Kündigungen ausdrücklich die Textform. Der Gesetzgeber hielt hier angesichts der nicht ganz eindeutigen Regelungen in den §§ 309 Nr. 13, 127 Abs. 2 u. 3 BGB eine Klarstellung für erforderlich. Danach können Verbraucher künftig z.B. einen Handy-Vertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen, ein Brief ist dafür nicht mehr erforderlich. Die in den AGB vieler Anbieter geforderte "Schriftform", die aus Text und eigenhändiger Unterschrift besteht, darf dann nicht mehr gefordert werden. Eine Ausnahme gilt allerdings bei notariell beurkundeten Verträgen. Zu den Auswirkungen der Änderungen des AGB-Rechts auf die Ausschlussfristen/Verfallklauseln in Arbeitsverträgen s. Holthausen ZAP F. 17, S. 1219.

  • Verordnungen zur Stabilisierung der Stromnetze

Bereits seit 2013 ist die Verordnung zu abschaltbaren Lasten in Kraft. Sie regelt, dass große Verbraucher, die ihren Strombezug auf Zuruf der Netzbetreiber reduzieren und damit das Netz stabilisieren, für diese Dienstleistung eine Vergütung erhalten, die über eine Umlage finanziert wird. Da die Regelung in diesem Jahr ausgelaufen ist, wurde sie mit Wirkung vom 1. Oktober an um weitere drei Jahre verlängert und zudem auf deutlich mehr Unternehmen erstreckt.

Bereits am 17. September in Kraft getreten ist eine weitere Verordnung, die Anreize zu Investitionen in Stromnetze stärken soll. Sie bietet Investoren statt pauschaler Budgets eine vollständige Anerkennung ihrer Investitionsleistungen und gewährt überdies bestimmte Bonuszahlungen.

  • Pflicht zu digitalen Stromzählern

Ebenfalls bereits seit September in Kraft ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Danach erhalten Großverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden ab 2017 digitale Stromzähler, sog. Smart Meter. Ab 2020 werden diese auch in privaten Haushalten ab einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden verpflichtend.

  • Wettbewerb auf der Schiene

Mit dem neuen Eisenbahnregulierungsgesetz will die Bundesregierung den Wettbewerb im Eisenbahnbereich stärken. Es regelt den diskriminierungsfreien Zugang von Anbietern zur Bahninfrastruktur und gestaltet auch die Entgeltregulierung für die Nutzung der Schienenwege neu.

[Quelle: Bundesregierung]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?