Einigung bei der Erbschaftsteuer
Bund und Länder haben ihren Streit um die Reform der Erbschaftsteuer beigelegt. Nach mehr als siebenstündiger Beratung beschloss der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in der Nacht zum 22. September einen Kompromissvorschlag.
Mit dieser Einigung steht ein langes Gesetzgebungsverfahren kurz vor dem Abschluss. Bereits Ende 2014 hatte das BVerfG die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30.6.2016 eine Neuregelung zu finden. Erst am 20.6.2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag anschließend am 24.6.2016 umsetzte. Allerdings rief dann der Bundesrat am 8.7.2016 – also bereits nach der vom BVerfG gesetzten Frist zur Neuregelung der Materie – den Vermittlungsausschuss an, um die neuen Regeln für Firmenerben grundlegend überarbeiten zu lassen.
Die Vermittler einigten sich jetzt bei den bis zuletzt strittigen Kriterien zur Unternehmensbewertung, insbesondere zum Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das vereinfachte Ertragswertverfahren, zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen sowie zu den Voraussetzungen für eine Steuerstundung.
Außerdem empfiehlt der Vermittlungsausschuss Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung. So soll es keine Wiedereinführung der sog. Cash-Gesellschaften geben; Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten und Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Die Empfehlung enthält auch weitere technische und klarstellende Änderungen an dem ursprünglichen Bundestagsbeschluss, so bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke, z.B. von Brauereien.
Der Bundestag hat dem Vorhaben am 29.9.2016 inzwischen zugestimmt, die Zustimmung des Bundesrats stand bei Redaktionsschluss Ende September noch aus.
[Quelle: Bundesrat]
Bundesrat gibt grünes Licht für zahlreiche Gesetzesvorhaben
In seiner ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause billigte der Bundesrat am 23. September zahlreiche Gesetze. Sie werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Deutschland kann danach das Klimaschutzabkommen von Paris ratifizieren, in Kraft treten kann auch die Reform des Sexualstrafrechts, die in den letzten Monaten unter dem Stichwort "Nein heißt Nein" intensiv diskutiert worden war, ebenso wie strengere Regeln für das Prostitutionsgewerbe und Maßnahmen zum Kampf gegen Menschenhandel.
Grünes Licht gab es zudem für den Aufbau eines bundesweiten Transplantationsregisters, Änderungen im Bundesjagdgesetz und Erleichterungen beim Ausbau des digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzes. Bedeutsam für künftige familiengerichtliche Verfahren ist die Zustimmung der Länder zu den geplanten Mindestanforderungen an Gutachter: Künftig sollen nur noch besonders qualifizierte Sachverständige familiengerichtliche Gutachten erstellen dürfen. Sie müssen künftig eine psychologische, psychotherapeutische, psychiatrische oder ärztliche Berufsqualifikation vorweisen. Pädagogen oder Sozialpädagogen können künftig nur noch dann berufen werden, wenn sie über eine diagnostische oder analytische Zusatzqualifikation verfügen. Zusätzlich enthält das Gesetz einen neuen Rechtsbehelf, mit dem Beteiligte in kindschaftsrechtlichen Verfahren gegen unbegründete Verfahrensverzögerungen vorgehen können.
In der Sitzung stimmten die Länder auch mehreren Verordnungen der Bundesregierung zu, teilweise allerdings unter der Bedingung von Änderungen. Unter anderem billigten sie die Rechtsanwaltsverzeichnis- und Postfachverordnung (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 15/2016, S. 766) sowie die erleichterte Einrichtung von Tempo-30 Zonen vor Schulen und Kitas.
Zudem beschloss der Bundesrat mehrere eigene Initiativen, etwa zur Strafbarkeit illegaler Autorennen (hierzu ausführlicher Burhoff ZAP 22 R, S. 970 – in diesem Heft), zur Verschärfung des Waffenrechts, zum Kampf gegen Internetkriminalität, zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität sowie zum Arbeitsschutz. Neu vorgestellt wurden u.a. Länder-Forderungen nach einem Einwanderungsgesetz, einer Reform der Grundsteuer, besserer Finanzausstattung der Kommunen und Förderung von Freiwilligendiensten. Mit allen diesen Vorschlägen werden sich In den nächsten Wochen die Ausschüsse befassen.
[Quelle: Bundesrat]
Anhebung der Sozialleistungen zum 1.1.2017
Zum Jahresbeginn 2017 sollen die Regelsätze für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und die Sozialhilfe (SGB XII) angehoben werden. Für Asylbewerber sollen die Leistungen dagegen sinken. Das entsprechende Gesetz hat das Bundeskabinett im September auf den Weg gebracht.
Am stärksten steigen die Regelleistungen für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren. Sie sollen ab 1. Januar des kommenden Jahres 291 EUR statt bisher 270 EUR bekommen. Dem Plus liegen neue Einkommens- und Verbrauchsstichproben des Statistischen Bundesamtes zugrunde. Demnach ist der Bedarf in dieser Altersgruppe für Lebensmittel und Getränke erheblich höher als bisher berechnet.
Erhebliche Verbesserungen sind für Menschen mit Behinderung vorgesehen: So sollen künftig ...