Smart-Meter-Gesetz ist in Kraft getreten
In der Sitzung vom 12.5.2023 hat der Bundesrat das vom Bundestag am 20.4.2023 beschlossene Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende gebilligt. Damit konnte das Gesetz nach Veröffentlich im Bundesgesetzblatt am 27.5.2023 in Kraft treten. Damit wird der Einbau intelligenter Strommessgeräte (Smart Meter) beschleunigt.
Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
Smart-Meter-Rollout: Der Fahrplan
Das Gesetz sieht für den Smart-Meter-Rollout verbindliche Ziele bis zum Jahr 2030 vor. Die Messstellenbetreiber sind beauftragt, die angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit den intelligenten Stromzählern auszustatten.
Ab 2025 ist der Einbau verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaikanlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung. Bis zum Jahr 2030 sollen alle diese Abnehmer mit Smart Metern ausgestattet sein. Auch Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, haben das Recht auf Einbau eines intelligenten Stromzählers.
Kosten für Smart Meter werden gedeckelt
Die jährlichen Kosten für Verbraucher werden gedeckelt: Das neue Gesetz begrenzt die Gebühr auf 20 Euro für Privatleute und Nutzer mit relativ geringem Verbrauch. Für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen sollen es 50 Euro pro Jahr sein. Die Kosten über die Netzentgelte werden auf alle Stromkunden umgelegt. Außerdem müssen ab 2025 flexible Stromtarife angeboten werden.
Um die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, muss zum Beispiel der der Einbau der Geräte künftig nicht mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) freigegeben werden. Die Hersteller am Markt erfüllten mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit, heißt es in der Begründung. Das Gesetz macht präzise Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung.
Um die schnellere Verbreitung der neuen Zähler zu ermöglichen, fällt außerdem eine Regel weg, wonach bisher für jede Entwicklungsstufe die Zertifizierung von drei voneinander unabhängigen Herstellern erforderlich war.
Warum der Smart-Meter-Rollout stockte
Mit einer Allgemeinverfügung des BSI startete am 7.2.2020 der Smart-Meter-Rollout offiziell – bis das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster die Pflicht zum Einbau im März 2021 stoppte. Die Markterklärung sei "voraussichtlich rechtswidrig" entschied das Gericht in einem Eilverfahren. Damit lag die Einbaupflicht vorläufig auf Eis. Von dem Beschluss betroffen waren zunächst nur die Firmen, die gegen den Rollout geklagt hatten – nicht Wohnungsunternehmen, sofern sie noch nicht zum Einbau eines Smart Meters verpflichtet waren.
Die Sicherheitsanforderungen an die Smart Meter sind streng definiert. Um die Messsysteme einsetzen zu können, sind Smart Meter Gateways (SMGW) – Daten werden hier gesammelt, verschlüsselt und weitergeleitet – gesetzlich vorgeschrieben. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt bisher, dass mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme auf den Markt gebracht haben müssen, die beim BSI zertifiziert sind.
Kurz vor der mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren am 25.5.2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln hat das BSI die strittige Marktverfügbarkeitserklärung zurückgenommen und stattdessen eine Übergangsregelung nach § 19 Abs. 6 MsbG zur Absicherung des Rollouts erlassen. Das gab die Behörde am 20. Mai bekannt.
Damit konnte der geplante Rollout weiter laufen: Das betraf den Einbau und den Weiterbetrieb durch die Messstellenbetreiber.
Smart-Meter-Rollout: Der Hintergrund
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kündigte schließlich am 20.10.2022 auf dem Future Energy Lab der Deutschen Energie-Agentur (Dena) ein Maßnahmenpaket für den politischen Neustart des Smart-Meter-Rollout an, um bürokratische und rechtliche Hürden zu beseitigen.
Das Kabinett billigte am 11.1.2023 einen wortgleichen Entwurf der Bundesregierung, der für erledigt erklärt wurde. Die Einbringung von wortgleichen Entwürfen in Bundesrat oder Bundestag wird bei eilbedürftigen Gesetzesvorhaben angewendet, um eine parallele Beratung zu ermöglichen.
Der Bundestag hat das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende Ende April 2023 beschlossen, so wie es nun vom Bundesrat gebilligt wurde. Um zügig für Rechtssicherheit zu sorgen, soll das Gesetz noch 2023 in Kraft treten. Den genauen Zeitpunkt bestimmt die Bundesregierung, da sie die Verkündung organisiert.
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