Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), dessen Einführung der Gesetzgeber für den 1.1.2016 vorgesehen hatte, wird kommen – allerdings etwas später als ursprünglich geplant. Viele von Ihnen werden es den Publikationen der BRAK bereits entnommen haben: Wir haben uns entschlossen, den Start des beA zu verschieben. Sie können sich vorstellen, dass diese Entscheidung meinen Kollegen im Präsidium der BRAK und mir nicht leichtgefallen ist. Die Gründe dafür möchte ich Ihnen nachfolgend kurz erläutern:

Der Gesetzgeber hatte die BRAK mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten in einem neu eingefügten § 31a BRAO beauftragt, für jeden in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten. Dieses Postfach hat über bestimmte Merkmale zu verfügen – der Zugang zu dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach soll nur durch ein sicheres Verfahren mit zwei voneinander unabhängigen Sicherungsmitteln möglich sein, auch Vertreter, Abwickler und Zustellungsbevollmächtigte müssen das Postfach nutzen können, und es soll barrierefrei ausgestaltet werden. Außerdem kann das Postfach – so steht es ebenfalls in § 31a BRAO – unterschiedlich ausgestaltete Zugangsberechtigungen für Kammermitglieder und andere Personen vorsehen.

Wir als BRAK haben damit nicht nur ein besonders sicheres – das allein erfordert ja bereits einen erheblichen technischen Aufwand – sondern darüber hinaus auch ein besonders komplexes Kommunikationssystem bereitzustellen. Und wir haben uns vorgenommen, dass dieses System auch noch besonders einfach zu bedienen sein soll, damit es sich möglichst reibungslos in den anwaltlichen Arbeitsalltag integrieren lässt. Das ganze sollte nach dem Willen des Gesetzgebers zwischen Ende 2013, dem Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes, und dem 1.1.2016, dem vorgesehenen Starttermin für das beA, realisiert werden. Ein ambitioniertes Projekt mit einem noch ambitionierteren Zeitplan.

Und doch haben wir es fast geschafft. Ab September haben die abschließenden Tests begonnen und bis in den Herbst hinein waren wir zuversichtlich, dass das beA wie geplant am 1.1.2016 in Betrieb gehen kann. Unser Dienstleister hatte uns bestätigt, dass die vorhandenen Fehler, die insbesondere die Nutzerführung betrafen, bis dahin korrigiert werden können.

Es kam aber leider anders: Die weiteren Tests haben gezeigt, dass die Zahl der notwendigen Korrekturen doch so erheblich war, dass wir nicht guten Gewissens das Postfach den Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stellen konnten. Es gab zu viele missverständliche Dialoge und Bezeichnungen, die potentiell zu Irrtümern bei den Nutzern und zu Fehlfunktionen führten.

Wir wissen, dass die Einführung des beA unter den Kolleginnen und Kollegen nicht überall auf ungeteilte Zustimmung stößt. Umso mehr sahen und sehen wir uns in der Verpflichtung, das beA erst dann freizuschalten, wenn wir sicher sind, dass es unseren Anforderungen an eine intuitive und einfache Bedienbarkeit entspricht.

Das mit der Entwicklung des beA beauftragte Unternehmen wird jetzt einen neuen Projektplan entwickeln, aus dem sich auch ein neuer Starttermin ergibt. Sobald er uns vorliegt, werden wir ihn mitteilen – auf unserer Homepage und in unseren sonstigen Veröffentlichungen.

Wir haben mit der Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches eine anspruchsvolle und herausfordernde Aufgabe übernommen. Wir werden sie lösen – das beA kommt und es wird besonders sicher und besonders einfach sein.

AUtor: Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer, Präsident der BRAK

ZAP 2/2016, S. 47 – 48

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge