• Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Wegen der Erhöhung des Mindestunterhalts steigt der Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Januar für Kinder bis zu fünf Jahren auf 150 EUR monatlich, für Kinder von sechs bis elf Jahren auf 201 EUR pro Monat.

  • Prostituiertenschutzgesetz

Prostituierte sind künftig besser vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel geschützt und erhalten besseren Zugang zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten (vgl. dazu auch ZAP Anwaltsmagazin 8/2016, S. 395).

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