Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat kürzlich seine Beratungs- und Prozessstatistik für das Jahr 2017 vorgelegt. Danach ist die Zahl der Mietrechtsprozesse auf den tiefsten Stand seit der Wiedervereinigung gesunken.
So standen sich laut der Statistik im Berichtsjahr 226.933 Mal Mieter und Vermieter vor den Gerichten in Deutschland gegenüber. Trotz des Rückgangs im Vergleich mit den Vorjahren blieb der Rechtsberatungsbedarf der Mieterinnen und Mieter unverändert hoch, berichtete der Mieterbund. Denn die Juristen der mehr als 300 örtlichen Mietervereine haben 2017 rund 1,1 Mio. Rechtsberatungen durchgeführt. 97 % aller Beratungsfälle wurden dabei außergerichtlich erledigt – auch ein Grund für die immer niedrigeren Prozesszahlen.
Schaut man dabei auf die häufigsten Beratungsthemen der örtlichen Mietervereine, ergibt sich folgende Reihenfolge: Beratungsthema Nummer eins waren – wie schon in den Vorjahren – die Betriebskosten mit großem Abstand vor allen anderen Fragen. Gut 36 % aller Beratungen drehten sich um dieses Thema. Danach folgten Wohnungsmängel (knapp 18 %) und Mieterhöhungen (rund 12 %). Im jeweils einstelligen Prozentbereich lagen Probleme und Fragen zum Mietvertrag, zur Kaution, zur Vermieterkündigung, zu Schönheitsreparaturen, Modernisierung, Mieterkündigung sowie Umwandlung in Eigentum bzw. Eigentümerwechsel.
In diesen Zahlen, so der Mieterbund, spiegelt sich auch die Entwicklung auf den Wohnungsmärkten der letzten Jahre. So sind mittlerweile die Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete das dritthäufigste Beratungsthema geworden, eine Folge der zuletzt stark gestiegenen Mieten. Auch die zahlenmäßig im Vergleich zur Mieterkündigung doppelt so häufigen Beratungen zum Thema "Vermieterkündigung" seien typisch für die Entwicklung auf engen Wohnungsmärkten. In dieses Bild passt, dass der Beratungsbedarf zum Thema "Modernisierung" in 2017 mit über 4 % der Fälle ebenfalls relativ hoch war, zumal wenn berücksichtigt wird, dass in diesem Jahr nur rund 1 % des Wohnungsbestands modernisiert wurde. Drastische Mietpreissteigerungen infolge durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen, so der Verband, sorgten hier für eine starke Nachfrage nach Beratungen.
Für die teilweise andere Situation der Wohnungsmärkte in den Großstädten hat der DMB eine separate Auswertung vorgenommen. Sie zeigt einige Verschiebungen gegenüber der allgemeinen Statistik. Zwar fällt hier der Anteil der Rechtsberatungen zu Betriebskosten spürbar niedriger aus, aber auch in den Großstädten sind die Betriebskosten das Beratungsthema Nummer eins (29 %). Hingegen liegt der Anteil der Rechtsberatungen zu Wohnungsmängeln und Mieterhöhungen spürbar über dem Bundesdurchschnitt.
Für die Zahl der gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern verweist der DMB auf die Angaben des Statistischen Bundesamts. Danach ist die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht im Jahr 2017 erneut gesunken und ging gegenüber dem Vorjahr um 8 % zurück. Das ist die niedrigste Prozesszahl seit der Wiedervereinigung. Die Zahl der Mietrechtsprozesse sinkt seit 1996 (351.511) kontinuierlich, insgesamt jetzt um mehr als 35 %. Rund 218.000 von den 226.933 Verfahren beschäftigten die Amtsgerichte, gut 9.000 Fälle gingen zu den Landgerichten. Was die Streitgegenstände dieser gerichtlich geführten Auseinandersetzungen angeht, greift der Mieterbund auf die Zahlen der "DMB Rechtsschutz" zurück. Die Statistik der Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes belegt für 2017, dass hier "Vertragsverletzungen" und "Betriebskosten" die häufigsten Gründe für mietrechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht waren. Mieterhöhungen bildeten den dritthäufigsten Grund und auf Platz vier der Prozessstatistik lagen wie in den Vorjahren Verfahren zum Thema "Mietkaution". Bei diesen Streitigkeiten geht es in den meisten Fällen um Fragen der Rückzahlung der Kaution und damit letztlich überwiegend um Fragen zu Schönheitsreparaturen.
Mehr als jedes vierte Mietrechtsverfahren betraf die Themenbereiche "Mieterhöhung" und "Vermieterkündigung". Allein die Zahl der Prozesse um fristlose Kündigungen und um Eigenbedarf machten insgesamt 11,4 % aus. Werden die Zahlen der DMB Rechtsschutz hochgerechnet auf die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten insgesamt, dann geht es etwa 26.000 Mal im Jahr vor Deutschlands Gerichten um eine Vermieterkündigung und eine Räumungsklage.
[Quelle: DMB]