Nachfolgende Synopse ermöglicht einen Überblick zu den Änderungen (Hervorhebung durch Fettdruck) durch das "Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache – Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG)" vom 18.12.2018 (veröffentlicht am 21.12.2018 im BGBl I, S. 2648).
bis 31.12.2018 gültige Fassung | ab 1.1.2019 gültige Fassung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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§ 555c BGB – Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
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§ 555c BGB – Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
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§ 556e BGB – Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung
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§ 556e BGB – Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung
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