Auf ihrer 167. Hauptversammlung Mitte September in Chemnitz haben sich die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern mit vielen aktuellen Fragen zum Berufsrecht und zum Prozessrecht befasst. Beschlossen haben sie u.a. Änderungen zur Schlichtungsstelle der Anwaltschaft: Neben dem Beschluss, die Satzung der Schlichtungsstelle künftig geschlechtergerecht zu fassen, erweiterten sie den Zuständigkeitsbereich der Einrichtung. Bislang kann die Schlichtungsstelle der Anwaltschaft bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen über Honorar- und/oder Schadensersatzforderungen bis zu einem Streitwert von 50.000 EUR vermitteln. Diese Streitwertgrenze wurde gestrichen. Ab dem 1.1.2025 kann die Schlichtungsstelle daher unabhängig von der Höhe des Streitwerts angerufen werden.
Ein weiteres Vorhaben ist indes auf der Hauptversammlung gescheitert: Ein Antrag der RAK Berlin, dass sich die Bundesrechtsanwaltskammer beim BMJ für die Abschaffung der Singularzulassung am Bundesgerichtshof und stattdessen für die Einführung einer entsprechenden neuen Fachanwaltschaft einsetzen sollte, bekam zuerst eine Mehrheit, die später jedoch in Zweifel gezogen wurde. Schuld daran ist ein vor zwei Jahren eingeführtes neues Stimmzählverfahren, nach dem die Stimmen der Kammern jetzt abhängig von ihrer Mitgliederzahl unterschiedlich gewichtet werden. Bei dieser Stimmengewichtung ist offenbar ein Fehler unterlaufen. Anfang Oktober verkündete die BRAK, dass bei der Konfiguration des elektronischen Wahlsystems fälschlicherweise einige Mitgliederzahlen einschließlich der Berufsausübungsgesellschaften zugrunde gelegt worden seien, was unzulässig sei. Da die elektronische Abstimmung nicht namentlich erfolgte, sei im Nachhinein nicht mehr nachvollziehbar, welche Kammern wie abgestimmt hätten. Eine nachträgliche Korrektur sei nicht möglich, deshalb bedürfe es bei nächster Gelegenheit einer neuen Abstimmung.
Ein Thema auf der Hauptversammlung war auch die Einführung anlassloser Kontrollen anwaltlicher Sammelanderkonten durch die Rechtsanwaltskammern (vgl. zu dem Thema auch ZAP 2023, 54 u. 519). Zwar wurde die geplante Regelung nach Protesten aus der Anwaltschaft aus einem aktuellen Gesetzentwurf gestrichen. Doch ein Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministeriums, der die Sammelanderkonten derzeit noch schützt, läuft demnächst aus, daher besteht weiterhin Handlungsbedarf. Die Bundesrechtsanwaltskammer teilte mit, derzeit im Gespräch mit Ministerien und Bundestag zu sein, um eine für die Anwaltschaft tragbare Lösung zu erreichen.
[Quelle: BRAK]