Das Bundeskabinett hat am 4. November den Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von mehr Bauland beschlossen. Damit sollen Kommunen künftig infolge der Anpassungen im Baurecht leichter Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen können. Auch Mieterinnen und Mieter erhalten mehr Schutz: Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird erschwert. Mit diesen Maßnahmen sollen die Voraussetzungen für mehr bezahlbaren Wohnraum geschaffen werden.
Der Gesetzentwurf baut auf den umfangreichen Empfehlungen der Expertenkommission für Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik – der sog. Baulandkommission – auf. Diese Kommission befasste sich seit September 2018 schwerpunktmäßig mit strategischen Fragen einer aktiven Liegenschaftspolitik und Instrumenten, um mehr Bauland bereitstellen zu können.
Eine wesentliche Maßnahme des Gesetzesvorhabens ist es, den Gemeinden zu ermöglichen, leichter auf zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau zugreifen zu können. Zu diesem Zweck werden die kommunalen Vorkaufsrechte gestärkt, v.a. in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Die Gemeinden können so unbebaute, geringfügig bebaute oder brachliegende Grundstücke einfacher für den – sozialen – Wohnungsbau nutzbar machen.
In solchen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten sollen Kommunen zudem leichter Baugebote anordnen können, um etwa Baulücken durch neue Wohneinheiten zu schließen. Geschaffen wird außerdem eine neue Baugebietskategorie: das „Dörfliche Wohngebiet”. Auch diese Maßnahme soll es den Gemeinden erleichtern, Bauland zu mobilisieren, indem ein einvernehmliches Miteinander von Wohnen und z.B. landwirtschaftlicher Nebenerwerbsnutzung vereinfacht wird.
Die Einführung von sog. sektoralen Bebauungsplänen ermöglicht es Gemeinden, Flächen für Wohnbebauung festzulegen. Zusätzlich können die Gemeinden vorschreiben, dass geplante Wohnungen die baulichen Voraussetzungen für die soziale Wohnraumförderung erfüllen müssen. Baugenehmigungen können auch davon abhängig gemacht werden, ob die Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung – insb. die Miet- und Belegungsbindung – eingehalten werden.
Um Mieter besser vor der Umwandlung bestehender Miet- in Eigentumswohnungen zu schützen, wird bis längstens zum 31.12.2025 ein neuer Genehmigungsvorbehalt im Baugesetzbuch eingeführt. Damit können Gemeinden derartige Umwandlungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt untersagen. Bisher ist dies nur in Milieuschutzgebieten möglich.
Das Vorhaben basiert auf den Beschlüssen des sog. Wohngipfels vom September 2018. Dort wurde vereinbart, noch in dieser Legislaturperiode 1,5 Mio. neue Wohnungen zu schaffen und bezahlbare Mieten zu sichern.
[Quelle: Bundesregierung]