1 Neuregelungen im November
In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend den Gesundheitssektor, daneben auch den Umweltschutz. Im Einzelnen:
- Corona-Schnelltests in Kliniken und Pflegeheimen
Die neue Coronavirus-Testverordnung soll dazu beitragen, in Pflegeheimen und Krankenhäusern vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen besseren Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen. Diese Einrichtungen können Antigen-Schnelltests nun großzügig nutzen, um Personal, Gäste, Kranke sowie Bewohner regelmäßig auf das Coronavirus zu testen.
- Digitalisierung im Gesundheitswesen
Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz werden ab 2021 digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept nutzbar. Gleichzeitig werden sensible Gesundheitsdaten geschützt. Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern lassen sich ab dem Jahr 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte speichern.
- Investitionsprogramm für Kliniken
Das Krankenhauszukunftsgesetz soll für schnelle und zielgerichtete Investitionen in die Digitalisierung und in eine moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser sorgen. Zudem sieht es für 2020 die Verlängerung des Kinderkrankengeldanspruchs um fünf Tage je Elternteil vor. Eine Sonderzulage für Pflegekräfte in Krankenhäusern, die durch die Corona-Pandemie besonders gefordert waren, ist nun ebenfalls möglich.
- Intensivpflege und medizinische Rehabilitation
Das Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung bringt Verbesserungen insb. für Intensiv-Pflegebedürftige. Diese sollen besser versorgt, Fehlanreize in der Intensivpflege sollen beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden.
Bereits am 20. Oktober in Kraft getreten ist eine Verordnung, die Pauschalreisende besser vor Insolvenzrisiken bei den Veranstaltern absichern soll: Wenn Pauschalreisen aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden, können Reiseunternehmen – anstelle der sofortigen Rückzahlung des Reisepreises – auf freiwilliger Basis Gutscheine anbieten. Diese Reise-Gutscheine sind gegen eine Insolvenz des Reiseunternehmens ergänzend staatlich abgesichert; hierfür müssen die Veranstalter eine Prämie entrichten.
Mit einem neuen Gesetz wird die EU-Abfallrichtlinie umgesetzt: Abfall soll danach weitestgehend vermieden und stattdessen mehr recycelt werden. Herstellerfirmen von Einwegprodukten werden stärker in die Pflicht genommen.
Die Kfz-Steuer orientiert sich künftig stärker am Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise an. Steuerlich entlastet werden dagegen die Besitzer reiner E-Autos. Damit soll ein Signal für mehr klimafreundliche und bezahlbare Mobilität gegeben werden.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz wird ein weiterer Baustein i.R.d. sog. Energiewende gesetzt. Ölheizkessel dürfen demnach ab 2026 grds. nicht mehr eingebaut werden. Als Anreiz zum Austausch alter Ölheizungen durch ein klimafreundliches neues Modell lockt eine Prämie. Um auch grds. den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu senken, werden Investitionen in Energieeinsparungen vereinfacht.
[Quelle: Bundesregierung]
2 Anwälte fordern Parlamentsbeteiligung an Corona-Maßnahmen
Mit Pressemitteilungen und einem Statement hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) Ende Oktober mehr Parlamentsbeteiligung bei der Verhängung von Corona-Schutzmaßnahmen gefordert. Vor dem Hintergrund der seit einigen Wochen wieder verschärften Umgangsbeschränkungen und der Schließung zahlreicher Einrichtungen ruft der DAV dazu auf, zum demokratischen Gesetzgebungsprozess zurückzukehren. Es sei jetzt die „Zeit der Legislative”, so der Verein.
Gesetze würden in Deutschland normalerweise von der Legislative, also vom Parlament, beschlossen, argumentiert der DAV. Das müsse auch für Corona-Schutzmaßnahmen gelten. Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und Sperrstunden beschnitten die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. „In Zeiten der Pandemie kann es zwar notwendig sein, vorübergehend die Grundrechte einzuschränken, die Regelungen müssen aber auf einer gesetzlichen Grundlage stehen. Das bedeutet, dass gewählte Volksvertreter darüber entscheiden müssen, und zwar auf Bundes- und Landesebene”, mahnte Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV. „In einem demokratischen Rechtsstaat ist das Standard. Wir müssen jetzt wieder auf Kurs kommen”, fügte sie hinzu. Es reiche nicht aus, dass das Handeln nur auf einer Regelung im Infektionsschutzgesetz beruhe. Es bedürfe auch einer besseren Ermächtigungsgrundlage.
Dass die Exekutive per Verordnung regiere, dürfe keine Dauerlösung sein. „Wir müssen lernen, mit der Krankheit zu leben, auch politisch”, so Ruge. Dazu gehöre, dass Regelungen trotz steigender Infektionszahlen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Die Zeit der Notverordnungen sei nach Monaten de...