Am 12. November ist die Herbsttagung der 86. Konferenz der Landesjustizminister zu Ende gegangen. Ein zentrales Thema der Beratungen waren die aktuellen Herausforderungen in der Flüchtlingspolitik.

So wurden vor dem Hintergrund der stark steigenden Zahl von Flüchtlingen intensiv die strafrechtlichen Bestimmungen im Aufenthaltsrecht erörtert. Im Zentrum stand dabei die illegale Einreise von Flüchtlingen. Der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger wies darauf hin, dass nach derzeitiger Rechtslage fast jeder Flüchtling durch den bloßen Grenzübertritt nach Deutschland einen Straftatbestand verwirklicht, da die meisten ohne Papiere und aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Dies führe zu einer Vielzahl von Verfahren und damit zu einem erheblichen Aufwand, auch wenn viele Verfahren mit Blick auf die Genfer Flüchtlingskonvention wieder eingestellt werden müssten. Die Justizminister einigten sich darauf, die maßgeblichen Strafvorschriften des Aufenthaltsgesetzes im Lichte ihrer Anwendung in der Praxis auf Änderungsbedarf zu prüfen. Auch sollen die verwaltungsgerichtlichen Verfahrensvorschriften angesichts der bei den Verwaltungsgerichten zu erwartenden Klagewelle auf ihre Effizienz hin überprüft werden. Insbesondere soll untersucht werden, ob eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung – etwa durch Zulassung einer Beschwerde in Fällen grundsätzlicher Bedeutung – zur Beschleunigung der Eilverfahren beitragen kann.

Auf der Konferenz wurde außerdem über eine mögliche Reform bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilrechtsstreitigkeiten beraten. Seit 1993 liegt die maßgebliche Zuständigkeitsgrenze bei 5.000 EUR. Wird dieser Streitwert überschritten, werden die Landgerichte erstinstanzlich zuständig. Mit einer gewissen Sorge wird in den Ministerien daher beobachtet, dass den Amtsgerichten durch die allgemeine Preisentwicklung eine mittlerweile nicht unerhebliche Zahl an Verfahren "abhanden" kommt. Die Justizministerkonferenz hat sich daher für eine ergebnisoffene Überprüfung ausgesprochen, die auch die Möglichkeit einer Dynamisierung untersuchen soll.

Ein weiteres Thema der Justizministerkonferenz war die Frage einer geeigneten Rechtsform für bürgerschaftliches Engagement. Bei vielen ehrenamtlichen Initiativen, etwa beim Betrieb eines Dorfladens oder der Einrichtung einer Kindertagesstätte, stünden engagierte Bürger vor der Frage, wie sie ihr Engagement auf sicherer Rechtsgrundlage und ohne persönliches Haftungsrisiko organisieren können. Hierfür sollen nun zeitnah geeignete Vorschläge erarbeitet werden. Die vollständigen Beschlüsse der Justizministerkonferenz können unter http://justizministerium-bw.de abgerufen werden.

[Quelle: Justizministerium BW]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge