Der ohnehin recht glücklose Justizminister Nordrhein-Westfalens Dr. Limbach hat ein weiteres Betätigungsfeld entdeckt, sich unbeliebt zu machen: Wegen angeblich unausweichlicher Sparmaßnahmen hat er verfügt, dass nur 100 Absolventen des ersten Staatsexamens in den Referendardienst aufgenommen werden; dies bedeutet, dass die meisten Bewerber eine Wartezeit von mindestens 12 bis 14 Monaten in Kauf nehmen müssen. Im Bezirk des OLG Köln beträgt die Wartezeit 19 Monate!
Wegen dieser unzumutbaren Wartezeit haben mehrere Absolventen des ersten Staatsexamens sich in benachbarten Bundesländern um eine Referendarstelle bemüht und diese ohne oder mit nur kurzer Wartezeit erhalten.
Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft und Wirtschaft suchen händeringend nach qualifizierten Juristen, die ihren Beruf erst nach dem Referendardienst und dem zweiten Staatsexamen ausüben dürfen. Dieser Vorgang ist nicht nur ein Skandal, er berührt auch die im Grundgesetz in Art. 12 normierte Berufsfreiheit, zumal der Staat das Ausbildungsmonopol für Juristen für sich in Anspruch nimmt.
Die Anzahl der Jurastudenten ist bereits in den vergangenen Jahren rückläufig geworden. Die Einsparungen, mit denen diese Kürzungsmaßnahmen begründet werden, sind marginal.
Die Ausbildungsbeihilfe für Referendare beläuft sich auf monatlich 1.375,17 EUR; der Schaden ist jedoch immens, wenn zwischen dem ersten Staatsexamen und dem Referendariat ein „Leerlauf” von einem Jahr und mehr zu berücksichtigen ist. Alle ernstzunehmenden juristischen Berufe erfordern ein zweites Staatsexamen und damit die Absolvierung des Referendariats.
Eine Wartezeit von mehr als 12 Monaten kommt einem Berufsverbot gleich, zumal der Einstieg in das Berufsleben unangemessen verzögert wird.
Nach Kritik aus den Reihen der Ausbilderinnen und Ausbilder im nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst stellt Dr. Limbach in Aussicht, er werde sich dafür einsetzen, dass die Zahl der Referendareinstellungen wieder erhöht werde, sobald die Haushaltslage dies erlaube. Man wird sehen, ob dies nicht nur eine der üblichen Politikerfloskeln war.
ZAP F., S. 1105–1105
Rechtsanwalt Dr. Hubert W. van Bühren, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln