Mitte November hat das EU-Parlament neue Vorschriften zum besseren Schutz der Verbraucher vor Betrügereien und zur schnelleren Erkennung unseriöser Geschäftemacher verabschiedet. Damit sollen die Befugnisse der nationalen Vollzugsbehörden erweitert werden, um künftig Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze im Internet schneller aufzudecken und zu stoppen. Zudem wird eine Grundlage geschaffen, damit die Behörden ihre Maßnahmen im Rahmen der überarbeiteten Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz EU-weit besser koordinieren können.

Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, Rechtslücken zu schließen, die durch die Unterschiede bei den Verbraucherschutzsystemen in den einzelnen EU-Ländern noch verschärft werden. Die zuständigen Behörden sollten unter anderem künftig befugt sein,

  • Informationen von Registrierungsstellen für Domainnamen und Banken zur Identifizierung von unseriösen Geschäftemachern anzufordern,
  • Testkäufe von Waren oder Dienstleistungen durchzuführen,
  • Beschränkungen oder Zugangssperrungen zu Online-Angeboten anzuordnen, wenn keine anderen wirksamen Mittel zur Verfügung stehen,
  • Geldbußen oder Zwangsgelder zu verhängen,
  • betroffene Verbraucher darüber zu informieren, wie sie Schadensersatz beantragen können.

Zudem sollen die Verbraucherverbände stärker einbezogen werden. Sie sollen eine proaktive Rolle spielen, indem sie mögliche Verstöße melden, da sie oft früher als die Behörden informiert sind. Das EU-Parlament verwies darauf, dass nach einer Erhebung für 2014 rund 37 % der Online-Shopping- und Buchungswebseiten für Reisen, Unterhaltung, Bekleidung, Elektronik und Verbraucherkreditdienste gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen hätten.

Die Verordnung muss noch vom Rat der EU förmlich angenommen werden und wird 24 Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam.

[Quelle: EU-Parlament]

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